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Finanzielles & Formales
Der 18. Geburtstag markiert insbesondere in rechtlicher und finanzieller Hinsicht besondere Meilensteine im Leben eines jungen Menschen. Schließlich ist Ihr Kind mit der Volljährigkeit voll geschäftsfähig und darf alle Entscheidungen selbst fällen. Alle Rechtsgeschäfte wie einen Kaufvertrag, einen Handyvertrag oder einen Mietvertrag kann es nun eigenverantwortlich abschließen. Meist lang herbeigesehnt, ist die neue Freiheit spannend und abenteuerlich zugleich – sie bringt allerdings auch mehr Verantwortung und eine Reihe an neuen Pflichten mit sich. Finanzielle, versicherungstechnische und rechtliche Fragen müssen neu geklärt werden. Welche Versicherungen braucht es jetzt? Gibt es weiterhin Kindergeld? Wie spart man am besten für die eigenen vier Wände oder das erste eigene Auto? Es gilt einiges zu beachten, vor allem, wenn Ihr Kind weiterhin zuhause wohnt und die Erstausbildung oder das Studium noch nicht abgeschlossen hat. Aber keine Sorge: Wer gut informiert ist, kann den eigenen Nachwuchs beim Selbstständig werden gut unterstützen und begleiten. Schließlich bleiben Eltern auch über den 18. Geburtstag hinweg bei großen Geld- und Zukunftsfragen der wichtigste Ratgeber. Hier finden Sie wertvolle Informationen zu finanziellen Leistungen, die Familien über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus beanspruchen können. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie beispielsweise Kindergeld bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes erhalten können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unter anderem einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen, die für Ihr volljähriges Kind empfehlenswert sind, um es in dieser neuen Lebensphase angemessen abzusichern.
Inhalt
Babyblues
Heultage nach der Geburt sind ganz normal
Antrag
Lebenspartnerschaftsurkunde
Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Antrag
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.
Antrag
Mutterschaftsanerkennung
In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
Antrag
Sorgeerklärung
Ob es um die Schulwahl geht, um die Teilnahme an einer Ferienfreizeit oder um eine medizinische Behandlung: Während ein Kind aufwächst, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können diese Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam übernehmen. Hier erfahren Sie, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und wie Sie es vereinbaren.
Antrag
Eheurkunde
Sie benötigen eine weitere Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Antrag
Beistandschaft
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Antrag
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Antrag
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes.