Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.
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Wozu ist die Vaterschaftsanerkennung wichtig?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Ohne eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater in diesen Fällen keine gesetzliche Beziehung zu seinem Kind.
Was bedeutet Vaterschaftsanerkennung?
Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind wird rechtlich erst dann anerkannt, wenn der Vater in einer freiwilligen Willenserklärung versichert, dass er der Vater des Kindes ist. Die Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Wo findet die Vaterschaftsanerkennung statt?
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung der Mutter kann bei
- Standesämtern,
- Jugendämtern,
- Amtsgerichten und
- Notarinnen und Notaren
abgegeben werden.
Das ist noch wichtig
Welche Rechte und Pflichten entstehen aus der Vaterschaftsanerkennung?
Wenn ein Mann seine Vaterschaft anerkennt, hat er folgende Rechte und Pflichten:
- Es entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind, Vater und dessen Familie.
- Das Kind kann den Nachnamen des Vaters erhalten.
- Das Kind und seine Mutter haben Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.
- Das Kind kann über die Krankenversicherung des Vaters familienversichert werden.
- Wenn der Vater Deutscher und die Mutter Ausländerin ist, erhält das Kind eine doppelte Staatsbürgerschaft.
- Der Vater hat die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen.
- Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
- Wenn der Vater stirbt, hat das Kind Erbansprüche.
- Wenn der Vater stirbt, erhält das Kind eine Waisenrente.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Vaterschaft kann anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind.
- Die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung zu.
Hat die Mutter kein Sorgerecht für das betreffende Kind, ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anerkennungen oder Zustimmungen müssen persönlich abgegeben werden.
Das brauche ich
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Für die Erklärung der Vaterschaft benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre ID-Karte
- Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
- Bei einer Anerkennung vor der Geburt: den Mutterpass
- Bei einer Anerkennung nach der Geburt: die Geburtsurkunde des Kindes
Das ist zu beachten
Wann und wie kann ich meine Vaterschaft anerkennen?
Um die Vaterschaft anzuerkennen, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Die Beurkundung ist schon vor der Geburt möglich, aber auch jederzeit später.
Es kann jedoch sinnvoll sein, die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen zu lassen. Falls das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen soll, kann dieser direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden, wenn es auf die Welt kommt. Das spart einen zusätzlichen Gang zur Behörde.
Die Anerkennungserklärung kann auch nach dem Tod des Kindes sowie für totgeborene Kinder abgegeben werden.
So lange dauert es
Bitte vereinbaren Sie vorab mit der beurkundenden Stelle einen Termin. Die Beurkundung selbst dauert ca. 45 bis 60 Minuten.
Diese Kosten entstehen
Die Beurkundung beim Jugendamt oder Standesamt ist kostenfrei.
Die Beurkundung bei einem Notar, einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.
Rechtliches
Die Vaterschaft ist in folgenden Gesetzen geregelt:
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Anerkennung der Vaterschaft) - § 1595 Bürgerliches Gesetzbuch
(Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung) - § 1596 Bürgerliches Gesetzbuch
(Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit) - § 1597 Bürgerliches Gesetzbuch
(Formerfordernisse; Widerruf) - § 1598 Bürgerliches Gesetzbuch
(Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf) - § 1599 Bürgerliches Gesetzbuch
(Nichtbestehen der Vaterschaft)