Das Elterngeld für Ihr nächstes Kind wird neu berechnet, auch wenn Sie noch in der Elternzeit für ein älteres Kind sind. Wenn Sie für das ältere Kind ebenfalls Elterngeld bekommen haben, dann kann sich das auf die Höhe des Elterngeldes für das nächste Kind auswirken.
Die Berechnung des Elterngeldes beginnt damit, dass festgestellt wird, wie viel Sie vor der Geburt Ihres nächsten Kindes verdient haben. Das wird anhand eines Zeitraumes von 12 Kalendermonaten vor der Geburt bestimmt. Dabei werden unter anderem die Monate „ausgeklammert“, in denen Sie im Mutterschutz waren oder in denen Sie Elterngeld für das ältere Kind bekommen haben in dessen ersten 14 Lebensmonaten.
Ausnahme: Haben Sie Bezugsmonate des Elterngeldes aufgrund der Covid-19-Pandemie im Zeitraum von 01.03.2020 bis 31.12.2020 aus den ersten 14 Lebensmonaten Ihres älteren Kindes auf danach verschoben, können Sie diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes bei Ihrem nächsten Kind überspringen.
Das kann dazu führen, dass Ihr Einkommen vor der Geburt für das nächste Elterngeld anhand derselben Monate wie beim letzten Elterngeld bestimmt wird. Häufig bekommen Sie dann Elterngeld in derselben Höhe wie beim letzten Mal zuzüglich eines Geschwisterbonus.