Die Elterngeld-Monate stehen Ihnen als Elternpaar gemeinsam zu. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen wann Elterngeld bekommt. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander beziehen. Und jeder Elternteil kann für sich für jeden Lebensmonat entscheiden, ob er oder sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen will.
Die Lebensmonate gehen von der Geburt Ihres Kindes aus. Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.
Bitte beachten Sie aber:
- Wenn Sie die Lebensmonate unter sich aufteilen, muss jeder von Ihnen für mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen.
- In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt die Mutter meistens Mutterschaftsleistungen. Dann gelten diese Monate bei ihr automatisch als Monate mit Basiselterngeld. Diese sollten Sie auf jeden Fall beantragen. Basiselterngeld können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Elterngeld Plus ist auch danach noch möglich.
- Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrechen. Das heißt: Das heißt: Wenn Sie ab dem 15. Lebensmonat weiter Elterngeld bekommen möchten, muss ab dann immer mindestens einer von Ihnen Elterngeld Plus beziehen.
- Für besonders früh geborene Kinder gelten besondere Regeln.
- Die Partnerschaftsbonusmonate können Sie für bis zu 4 zusammenhängende Lebensmonate nehmen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wie können wir Partnerschaftsbonusmonate bekommen?“.
Eine gute Hilfestellung zur Planung der Elterngeld-Monate ist der Elterngeld-Rechner mit Planer des Bundesfamilienministeriums.