Zum Inhalt wechseln
Familienportal
Logo MKJFGFI NRW

Finanzielle Hilfen für den Kauf von Schulsachen

Ab 2024: 195 Euro Zuschuss pro Schuljahr

Eltern erhalten Zuschüsse aus dem Schulbedarfspaket für jedes berechtigte Kind

Anschaffungen für die Schule gehen ziemlich ins Geld. Die Kosten für Hefte, Stifte, Zeichenmaterial, Sportsachen, Taschenrechner, Trinkflasche etc. summieren sich schnell. Zur Einschulung kommen noch der Schulranzen, Mäppchen, Sporttasche, usw. hinzu. Eltern und Alleinerziehende mit einem kleinen Einkommen können eine finanzielle Unterstützung beantragen. 

Was ist das Schulbedarfspaket?

Alle Kinder sollen gleiche Bildungschancen erhalten. Das Schulbedarfspaket stellt die Anschaffung einer ausreichenden Schulausstattung sicher. 

  • Für das erste Schulhalbjahr gibt es 130 Euro für Materialien, die in der Schule benötigt werden. 
  • Für das zweite Schulhalbjahr gibt es weitere 65 Euro. 
  • Zusammen sind das 195 Euro pro Schuljahr für jedes berechtigte Schulkind.

Das sogenannte Schulbedarfspaket ist Teil der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Welche Voraussetzungen gibt es, um das Schulbedarfspaket zu erhalten?

Um die finanziellen Hilfen zu bekommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind erhalten Kinderzuschlag oder Wohngeld oder
  • Eltern oder Alleinerziehende sind Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen

Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 25 Jahren. 

Wie kommen berechtigte Familien an die Hilfen?

Eltern und Alleinerziehende, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können das Schulbedarfspaket bei ihrer örtlichen Kommunalverwaltung beantragen. Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag die Kassenbelege und Quittungen über den Kauf von Schulmaterialien sowie Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag beifügen. Die Auslagen können Sie bis zu 12 Monate rückwirkend gegen Vorlage der Quittungen einreichen.

Die Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV), SGB (Sozialhilfe) und AsylbLG (Asylbewerberleistungen) erhalten die Pauschalen in der Regel automatisch und müssen keinen gesonderten Antrag einreichen. Der Zuschuss für die Schulausstattung ist mit der Beantragung der Leistungen zum Lebensunterhalt automatisch mitbeantragt. Bei Kindern unter 7 Jahren und über 15 Jahren müssen Sie dem Amt eine Schulbescheinigung vorlegen. 

Welche sonstigen Leistungen beinhaltet das Bildungs-und Teilhabepaket?

Neben dem Schulbedarf können förderberechtigte Familien weitere finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit bekommen. 

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:

  • Teilnahme an Ausflügen und ein- oder mehrtägigen Fahrten der Schule oder Kita
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Kita und Schule
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Ausführliche Informationen sowie einen Erklärfilm zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.