Ab 2024: 195 Euro Zuschuss pro Schuljahr
Anschaffungen für die Schule gehen ziemlich ins Geld. Die Kosten für Hefte, Stifte, Zeichenmaterial, Sportsachen, Taschenrechner, Trinkflasche etc. summieren sich schnell. Zur Einschulung kommen noch der Schulranzen, Mäppchen, Sporttasche, usw. hinzu. Eltern und Alleinerziehende mit einem kleinen Einkommen können eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Alle Kinder sollen gleiche Bildungschancen erhalten. Das Schulbedarfspaket stellt die Anschaffung einer ausreichenden Schulausstattung sicher.
Das sogenannte Schulbedarfspaket ist Teil der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Um die finanziellen Hilfen zu bekommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 25 Jahren.
Eltern und Alleinerziehende, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können das Schulbedarfspaket bei ihrer örtlichen Kommunalverwaltung beantragen. Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag die Kassenbelege und Quittungen über den Kauf von Schulmaterialien sowie Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag beifügen. Die Auslagen können Sie bis zu 12 Monate rückwirkend gegen Vorlage der Quittungen einreichen.
Die Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV), SGB (Sozialhilfe) und AsylbLG (Asylbewerberleistungen) erhalten die Pauschalen in der Regel automatisch und müssen keinen gesonderten Antrag einreichen. Der Zuschuss für die Schulausstattung ist mit der Beantragung der Leistungen zum Lebensunterhalt automatisch mitbeantragt. Bei Kindern unter 7 Jahren und über 15 Jahren müssen Sie dem Amt eine Schulbescheinigung vorlegen.
Neben dem Schulbedarf können förderberechtigte Familien weitere finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit bekommen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für: