Urlaub mit behindertem Kind
Reisemöglichkeiten und Unterstützung
Einmal raus aus dem Alltag, Abstand gewinnen, Kraft tanken, gemeinsam eine unbeschwerte Zeit genießen: Das ist für Eltern behinderter Kinder doppelt wertvoll, aber auch doppelt schwierig. Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen Elternkuren – allein oder mit dem Kind. Aber es geht natürlich auch individuell. Zum Glück gibt es geeignete Ferienorte und Hilfen. Es braucht allerdings eine gute und oft langfristige Vorbereitung.
Ein geeignetes Ziel finden: Was ist zu beachten?
Das ist eine gute Nachricht: Die Zahl der behindertengerechten Urlaubsangebote steigt. Einige Reisevermittler haben sich auf die Planung und Organisation von Reisen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige spezialisiert. Die Ferienquartiere werden den besonderen Bedürfnissen gerecht, manche Ferienwohnungen und Appartements sind Pflegeeinrichtungen angegliedert. Auch Familienferienstätten, Pflegehotels oder barrierefreie Bauernhöfe stehen zur Wahl. Was Sie im Rahmen der Reiseplanung machen sollten: Prüfen Sie, welche Voraussetzungen Ihr Ziel unbedingt erfüllen muss. Zum Beispiel: Welche Entfernung trauen wir uns zu? Brauchen wir ein Pflegebett? Sind Unterkunft und Umgebung barrierefrei? Ist der Sanitärbereich ausreichend groß und passend ausgestattet?
Anreise: Bahn oder Flugzeug?
Wenn Sie kein Auto nutzen wollen oder können, ist es empfehlenswert, zeitig bei der Bahn oder Fluggesellschaft besondere Bedürfnisse anzumelden.
Mit der Bahn
Etwa zwei Drittel der deutschen Bahnhöfe sind barrierefrei, suchen Sie gegebenenfalls einen passenden. Nutzen Sie bei allen Fragen um die Reise mit behindertem Kind die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn. Sie bekommen hier nötige Informationen, können zum Beispiel eine Ein- und Ausstiegshilfe durch Zugpersonal organisieren und vieles mehr. Die Mobilitätsservice-Zentrale ist unter Telefon 030 65212888 erreichbar von montags bis freitags, 6 bis 22 Uhr, sonnabends und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Die Anmeldung von Hilfeleistungen ist auch im Internet möglich: msz-hilfe.specials-bahn.de.
Mit dem Flugzeug
Auch auf dem Flughafen stehen Ihnen Hilfen zur Verfügung. Die Unterstützung beim Check-In und beim Boarding ist kostenfrei, ebenso der Transport eines Rollstuhls oder notwendiger medizinischer Hilfsmittel. Auch hier gilt: rechtzeitig anmelden! Nötige Besonderheiten bei der Sitzplatzwahl müssen Sie bereits bei der Buchung klären.
Wo gibt es finanzielle Förderung von Urlaubsreisen für Menschen mit Behinderung?
- Spezielle Kurangebote für Eltern mit Kindern mit Behinderung machen die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes. Auf der Website erhalten Sie weitere Informationen. Dort finden Sie auch eine Beratungsstellensuche.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung hat günstige Angebote für besondere Zielgruppen im Programm. Viele Häuser sind auf Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen eingestellt.
- Die Aktion Mensch unterstützt Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche bei Ferienreisen. Hier finden Sie Einzelheiten zum Förderprogramm Ferienreisen.
- Es gibt spezielle Stiftungen, die Erholungsurlaube und Ferienreisen für Familien mit einem behinderten Kind fördern.
Wo finden wir spezialisierte Reiseorganisatoren und barrierefreie Ziele?
Unter anderem auf den folgenden Internetseiten finden Sie Reisevermittler und Organisationen, die sich auf Reisen für Menschen mit Handicap ausgerichtet haben:
- Das Bundesfamilienministerium fördert Familienferienstätten, die spezielle Angebote für Familien mit Kindern mit Behinderung haben.
- Auf dem Portal www.behindertenreisen.de finden Eltern behinderter Kinder Angebote über behindertengerechte Ferienhäuser und mehr.
- Auf dem Portal Urlaub-barrierefrei.info können Sie nach rollstuhlgerechten Unterkünften sowie spezialisierten Reiseveranstaltern recherchieren.
- Viele Lebenshilfen bieten Gruppenreisen, Fernreisen und Städtereisen für Menschen mit Behinderung an. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.lebenshilfe-tours.de.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. informiert auf seiner Website über barrierefreie Individual- und betreute Gruppenreisen und bietet die Vermittlung von geschulten Reiseassistenten an.
Elterliche Auszeit ohne das behinderte Kind
Die Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes ist für Eltern oft seelisch und körperlich herausfordernd. Ein Urlaub kann dazu beitragen, neue Energie aufzutanken. Bis zu sechs Wochen im Jahr haben pflegende Angehörige Anspruch auf Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt dann die Pflege in einer geeigneten Einrichtung bzw. eine Ersatzpflege im Haus. Auch hier gilt: sich rechtzeitig kümmern. Kurzzeitpflegeplätze sind oft langfristig vergeben. Eine weitere Möglichkeit kann in einem Anspruch auf Kurzzeitwohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bestehen.