Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.
Alle notwendigen Unterlagen reichen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder der Kommune ein.
Das Jugendamt setzt im Anschluss für die Betreuung Ihres Kindes einen monatlichen Beitrag fest, sofern die Inanspruchnahme der Betreuung nicht beitragsfrei ist.
Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang Ihres Kindes und Ihrem Einkommen.
Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.
Die Jugendämter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Nachdem Sie einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben, wird die Höhe ihres Elternbeitrags vom jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt), also dem Jugendamt festgesetzt.
Dieser Betrag kann je nach Kommune und Stadt variieren. Die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege sollten einander entsprechen. Wenn das Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen (§ 51 Absatz 4 KiBiz).
Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen über die von Ihnen bezogenen Leistungen bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder der Kommune ein.
Für die Betreuung Ihres Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest, sofern die Inanspruchnahme nicht beitragsfrei ist. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang Ihres Kindes und Ihrem Einkommen. Ggf. ist auch ein Erlass der Elternbeiträge möglich.
Beachten Sie bitte die Einreichfristen des örtlichen Jugendamtes.
Die Elternbeiträge variieren je nachdem wie hoch das zu Grund zu legende Einkommen ist. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern festgesetzt.
Die Elternbeiträge werden über den angebotenen Bezahldienst der zuständigen Kommune bezahlt.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Zeitpunkt des vollständigen Vorliegens der benötigten Unterlagen ab.
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