Zum Inhalt wechseln
Familienportal
Logo MKJFGFI NRW

Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 

Jetzt beantragen

Jetzt beantragen

Für die Beistandschaft ist Ihre Kommune zuständig. Sobald für die Leistung ein Onlinedienst verfügbar ist, finden Sie den Link hier im Familienportal.

Dahin kann ich mich wenden

Dahin kann ich mich wenden

Die Einrichtung einer Beistandschaft können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen. Nähere Informationen und Angaben zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune.

Einfach erklärt

Einfach erklärt

Was ist eine Beistandschaft?

Sorgen Sie als Mutter oder Vater alleine für Ihr Kind? Dann haben Sie die Möglichkeit, vom Jugendamt einen Beistand zu bekommen. Diese Person hilft Ihnen, die Vaterschaft Ihres Kindes rechtlich zu klären, und sorgt dafür, dass Ihr Kind den Unterhalt bekommt, der ihm zusteht. Welche dieser Aufgaben der Beistand konkret übernimmt, können Sie selbst bestimmen.

Worum kümmert sich der Beistand?

Der Beistand kann zum Beispiel mit dem Vater des Kindes reden, um ihn zur Anerkennung der Vaterschaft zu bewegen, und die Vaterschaft notfalls gerichtlich feststellen lassen. Oder er kann zum Beispiel das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln und ausrechnen, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht. Welche dieser beiden Aufgaben ganz konkret im Rahmen der Beistandschaft übernommen werden, können Sie persönlich besprechen. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabe auch auf einzelne Punkte zu beschränken, zum Beispiel auf die Feststellung der Vaterschaft oder nur auf Unterhaltsfragen. 

Was bedeutet eine Beistandschaft für meine Rechte?

Der Beistand vertritt Ihr Kind und kann in seinem Namen handeln – auch vor Gericht. Aber keine Angst: Das schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Sie behalten in vollem Umfang das Recht, Ihr Kind zu vertreten. Damit es bei gerichtlichen Verfahren nicht zu widersprüchlichen Erklärungen kommt, gibt es eine Ausnahme: In Verfahren über die Vaterschaftsfeststellung oder den Unterhalt hat das, was der Beistand erklärt, Vorrang.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre des BMFSFJ.

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Wo kann ich die Beistandschaft beantragen?

Eine Beistandschaft können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt beantragen. Sie finden hier das Jugendamt, das für Sie zuständig ist.

Wer kann als Beistand arbeiten?

Die Aufgabe übernimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts, die oder der sich in diesem Bereich sehr gut auskennt.

Anspruch prüfen

Anspruch prüfen

Wer hat Anspruch auf einen Beistand?

Als Mutter oder Vater können Sie eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen, 

  • wenn Sie die elterliche Sorge für das Kind allein tragen oder
  • wenn das Kind bei Ihnen lebt bzw. wenn Sie es überwiegend allein betreuen.

In diesen Fällen haben Sie auch dann Anspruch auf einen Beistand, wenn Sie nach einer Trennung und Scheidung gemeinsam sorgeberechtigt sind.

Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes spielt keine Rolle für den Anspruch auf Beistandschaft, allerdings muss es in Deutschland leben.

 

Das brauche ich

Das brauche ich

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Um einen Beistand zu bekommen, genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnortes. Sobald dieser vorliegt, ist das Jugendamt Beistand Ihres Kindes. 

Das ist zu beachten

Das ist zu beachten

Ab wann kann ich eine Beistandschaft beantragen?

Ab der Geburt Ihres Kindes können Sie jederzeit die Beistandschaft beantragen – bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind volljährig wird, endet die Beistandschaft automatisch. Auch vor der Geburt können Sie die Beistandschaft schon beantragen, wenn Sie schwanger und nicht verheiratet sind und Sie und der andere Elternteil keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.

Diese Kosten entstehen

Diese Kosten entstehen

Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist kostenlos.

Das könnte Sie auch interessieren

Das könnte Sie auch interessieren