Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung ist Ihre Kommune zuständig. Sobald für die Leistung ein Onlinedienst verfügbar ist, finden Sie den Link hier im Familienportal.
Die Vaterschaftsanerkennung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt oder Jugendamt vornehmen lassen. Ebenso beim Amtsgericht oder einem Notar. Nähere Informationen und Angaben finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune.
Wozu ist die Vaterschaftsanerkennung wichtig?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Ohne eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung hat der Vater in diesen Fällen keine gesetzliche Beziehung zu seinem Kind.
Was bedeutet Vaterschaftsanerkennung?
Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind wird rechtlich erst dann anerkannt, wenn der Vater in einer freiwilligen Willenserklärung versichert, dass er der Vater des Kindes ist. Die Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Wo findet die Vaterschaftsanerkennung statt?
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung der Mutter kann bei
abgegeben werden.
Welche Rechte und Pflichten entstehen aus der Vaterschaftsanerkennung?
Wenn ein Mann seine Vaterschaft anerkennt, hat er folgende Rechte und Pflichten:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Vaterschaft kann anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Hat die Mutter kein Sorgerecht für das betreffende Kind, ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anerkennungen oder Zustimmungen müssen persönlich abgegeben werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Für die Erklärung der Vaterschaft benötigen Sie:
Wann und wie kann ich meine Vaterschaft anerkennen?
Um die Vaterschaft anzuerkennen, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Die Beurkundung ist schon vor der Geburt möglich, aber auch jederzeit später.
Es kann jedoch sinnvoll sein, die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen zu lassen. Falls das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen soll, kann dieser direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden, wenn es auf die Welt kommt. Das spart einen zusätzlichen Gang zur Behörde.
Die Anerkennungserklärung kann auch nach dem Tod des Kindes sowie für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab mit der beurkundenden Stelle einen Termin. Die Beurkundung selbst dauert ca. 45 bis 60 Minuten.
Die Beurkundung beim Jugendamt oder Standesamt ist kostenfrei.
Die Beurkundung bei einem Notar, einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.
Die Vaterschaft ist in folgenden Gesetzen geregelt:
Um diese Formalitäten müssen Sie sich nach der Geburt kümmern