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Höhe des Unterhaltsvorschusses

Wie hoch ist die Leistung und wie wird sie berechnet?

Was Sie zur Höhe des Unterhaltsvorschusses wissen müssen

Alleinerziehende sollten über den Anspruch und die Berechnung des Unterhaltsschusses Bescheid wissen, um die bestmögliche finanzielle Unterstützung für ihr Kind zu erhalten. Hier erfahren Sie, wie der Unterhaltsvorschuss berechnet und welches Einkommen angerechnet wird.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Dieser hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt im Jahr 2024 monatlich:

 

Wichtig zu wissen

Vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils sowie Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich im Voraus gezahlt. Das Geld ist in der Regel spätestens am ersten Werktag des Anspruchsmonats auf Ihrem Konto.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

Wenn Sie Fragen zum Unterhaltsvorschuss oder der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt. Welches Jugendamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie sich mit dem Jugendamt-Finder anzeigen lassen.

Sie können auch einen kostenlosen Antrag auf Beistandschaft stellen, um die Unterhaltsansprüche zu klären und einzufordern.

Antrag stellenUnterhaltsvorschuss

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Fragen und Antworten für Unterhaltspflichtige finden Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung NRW.

BroschürenZum Download

Die Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ bietet Informationen über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und weitere Hilfen für Alleinerziehende und ihre Kinder.  

Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. hat Tipps und Informationen zur Trennung und Scheidung und vieles mehr in der Broschüre „alleinerziehend“ zusammengestellt.