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Unverheiratet mit Kind

Was Paare ohne Trauschein wissen sollten

Elternsein ohne Trauschein: Was müssen wir beachten?

Es ist heute längst normal, dass Eltern eine gleichberechtigte Partnerschaft ohne Trauschein führen. Etwa jedes dritte Kind, das zur Welt kommt, hat unverheiratete Eltern. Wenn Mutter und Vater nicht verheiratet sind, gilt es allerdings, einige formale Dinge beizeiten zu klären, am besten schon vor der Geburt.

Unverheiratet mit Kind: Was macht den Unterschied?

Wer unverheiratet Kinder bekommt, muss einige rechtliche und finanzielle Fragen klären, die bei verheirateten Paaren bereits geregelt sind. So profitieren Paare ohne Eheversprechen zum Beispiel nicht von allen familienfreundlichen Steuerersparnissen oder den Vorteilen des Erbrechts. Manches wie Vaterschaft und Sorgerecht muss bei der Geburt eines Kindes aufwendiger geregelt werden als bei einer Eheschließung, die vor dem Elternwerden erfolgt ist. Auch was den nicht gesetzlich geregelten Versorgungsausgleich angeht, sollten unverheiratete Paare sich rechtzeitig Gedanken machen. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Erben ohne Trauschein: Vor dem Finanzamt sind unverheiratete Partner Fremde

Kinder von unverheirateten Eltern sind ebenso voll erbberechtigt wie Kinder von Paaren mit Trauschein.

Allerdings gibt es für unverheiratete Eltern keine gesetzlichen Regelungen. Stirbt ein Partner, geht der andere leer aus. Unverheiratete Partner haben nicht einmal ein offiziell legitimiertes Mitspracherecht, wenn es um Fragen der Bestattung oder der Trauerfeierlichkeiten geht. Der oder die Hinterbliebene erhält kein Erbe, keinen Pflichtteil und auch nur eingeschränkte gesetzliche Erbschaftssteuervorteile. Während Ehegatten Erbschafts-Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro genießen, erhalten unverheiratete Partner lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Möchten sich Paare gegenseitig absichern, müssen sie ein Testament machen. Jeder Partner muss seinen letzten Willen persönlich in einem Einzeltestament verfassen. Für unverheiratete Partner ist es nicht möglich, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen.

Möglich ist aber, einen gemeinsamen Erbvertrag aufzusetzen, der von einem Notar beurkundet wird. Das ist rechtssicher und kann für eine höhere Sicherheit sorgen, denn ein persönliches Testament kann jederzeit ohne Wissen des Partners geändert werden, ein Erbvertrag dagegen nicht.

Verreisen mit Kind: Nicht ohne Einverständniserklärung ins Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen, kann es vorkommen, dass die Grenzbeamten im In- und Ausland bei der Passkontrolle ganz genau hinsehen und nachfragen. Insbesondere, wenn die Begleitperson und das Kind einen anderen Nachnamen, eine andere Hautfarbe oder Nationalität haben.

Für diesen Fall sollten unverheiratete Eltern sicherheitshalber zusätzlich zum Kinderreisepass Erklärungen des zweiten Sorgeberechtigten mitnehmen. Bei Reisen mit minderjährigen Kindern wird empfohlen, folgende Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung der andern sorgeberechtigen Person mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit der anderen sorgeberechtigten Person
  • Kopie der Ausweisdatenseite der anderen sorgeberechtigten Person 

Dies soll die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich eines Erziehungsberechtigten erleichtern.

Achtung Rentenfalle: Ausgleich von Versorgungslücken

Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, müssen sich Gedanken über einen Ausgleich der Versorgungslücken machen. Während bei verheirateten Paaren ein Versorgungsausgleich für die erworbenen Rentenanrechte während der Ehezeit stattfindet, gibt es für unverheiratete Partner keine vergleichbare gesetzlich Regelung.

Eine vertragliche Regelung kann über einen sogenannten Partnerschaftsvertrag erfolgen. In einem solchen Vertrag können Ausgleichszahlungen für den Fall einer Trennung vereinbart werden.

Auch eine Witwenrente gibt es nur im Falle einer Ehe. Zur Absicherung kann privat eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

Beratung zu Fragen, die für unverheiratete Eltern relevant sind, gibt es bei den Jugendämtern.

Sozialrechtliche und psychosoziale Beratung bieten alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen an.  Zu Fragen des Versorgungsausgleichs können Sie sich in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Wenn es um den vertraglichen Ausgleich von steuerlichen und rechtlichen Nachteilen geht, helfen Rechtsanwälte und Notare weiter.

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Eine Broschüre zum Thema „Das Sorge- und Umgangsrecht“ finden Sie im Netz auf der Internetseite des Justizministeriums NRW.