Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss die Vaterschaft offiziell erklärt werden. Das kann schon während der Schwangerschaft erfolgen oder auch nach der Geburt. Eine Vaterschaftsanerkennung muss vom Standes- oder Jugendamt oder von einem Notar bestätigt werden. Die Mutter des Kindes muss der Erklärung zustimmen. Lesen Sie zum Thema Vaterschaftsanerkennung den ausführlichen Beitrag hier auf dem Familienportal.NRW.