Vorschau Elterngeld einfach und bequem online beantragen

Elterngeld – Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Text zuletzt aktualisiert: 03.06.2025

Wenn Eltern ein Kind erwarten, ist eine wichtige Frage, wie die Familie nach der Geburt finanziell abgesichert ist. Das Elterngeld spielt dabei eine wichtige Rolle: Es ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn Sie nach der Geburt Ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise unterbrechen.

Ihr Weg zum Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld am besten online - so geht es am schnellsten. Den Elterngeld-Antrag können Sie schon vor der Geburt vorbereiten.  

Vorteile des Online-Antrags

  • Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Wir stellen Ihnen nur die Fragen, die auf Ihren Fall passen.
  • Sie erfahren, welche Nachweise die Elterngeldstelle in Ihrem Fall braucht. Sie können diese Nachweise sofort hochladen.
  • Sie können Ihre Angaben zwischenspeichern, auch schon vor der Geburt Ihres Kindes.
     

Beim Online-Antrag melden Sie sich mit einem BundID-Konto an. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie sich hier schnell und einfach ein Konto anlegen.
https://id.bund.de/de

Wichtig: Um den Online-Antrag Elterngeld zu nutzen, reicht es aus, wenn Sie sich mit „Benutzername und Passwort“ anmelden. Wenn Sie den Antrag ganz ohne Papier stellen möchten, melden Sie sich bitte mit „Online-Ausweis“ an. Dann können Sie den Antrag auch digital unterschreiben.

Sie möchten einen angefangenen Online-Antrag weiterbearbeiten? Ihre zwischengespeicherten Anträge finden Sie in Ihrem Konto.
https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege

Jetzt beantragen

Bitte geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort ein.

Welchen Ort soll ich angeben?

Wichtig: Bitte geben Sie den Wohnort des Kindes an, für das Sie den Antrag stellen.

Wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Elterngeld über diesen Online-Dienst nur dann beantragen, wenn Sie oder der andere Elternteil in Deutschland arbeiten und der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat. Bitte geben Sie in diesem Fall den Ort an, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

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Wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Elterngeld über diesen Online-Dienst nur dann beantragen, wenn Sie oder der andere Elternteil in Deutschland arbeiten und der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat. Bitte geben Sie in diesem Fall den Ort an, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Es fallen keine Kosten an.

Einfach erklärt

Das Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können Sie auch miteinander kombinieren.

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Elternzeit und Elterngeld sind also nicht dasselbe. Oft ist es aber praktisch, sie miteinander zu kombinieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Elterngeld steht jungen Eltern zu, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ihr Kind im eigenen Haushalt betreuen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Während Sie Elterngeld erhalten, dürfen Sie außerdem nicht voll erwerbstätig sein. 

Neben den leiblichen Eltern eines Kindes können auch Eltern von Stief- und Adoptivkindern Elterngeld beantragen. Auch Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld erhalten, wenn sie aufgrund schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der leiblichen Eltern die Erziehung eines Kindes übernehmen.

Was bekomme ich?

Die Höhe des Elterngelds beträgt mindestes 300 Euro und höchstens 1.800 Euro und richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes erzielt haben.

Wenn die Eltern vor der Geburt selbständig waren, wird das Elterngeld anhand der Einnahmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr berechnet. Das gilt auch für sogenannte Mischeinkünfte, die sich aus Einkommen aus nichtselbstständigen und selbstständigen Einkünften zusammensetzen.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

In Nordrhein-Westfalen werden Elterngeldanträge von den Kreisen und kreisfreien Städte bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Elterngeldstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit – vor Ort, telefonisch oder per Mail.

Damit wir Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Elterngeldstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein.

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