Ganztag
Der Ganztag schließt die Betreuungslücke
Mit dem Beginn der Grundschulzeit stellt sich für viele Eltern die Frage nach der Nachmittagsbetreuung des Kindes neu. Während es in der Kita-Zeit einen Betreuungsanspruch gibt, kommt dieser für Kinder im Grundschulalter erst aufwachsend ab 2026. Viele Grundschulen in NRW bieten bereits einen offenen Ganztag oder Betreuungsangebote an. Erfahren Sie hier, was der Ganztag zu bieten hat und welche Vorteile die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter hat.
OGS, Schule von acht bis eins, Dreizehn Plus: Welches Konzept passt zu uns?
Die Ausgestaltung des Ganztags und der Betreuungsmöglichkeiten können von Schule zu Schule variieren. Informieren Sie sich auf der Schul-Homepage oder erfragen Sie die konkreten Angebote direkt bei der Grundschule, die für Ihr Kind infrage kommt oder dem - für die Schule zuständigen - Schulträger.
Hier ein Überblick über die verschiedenen Angebote:
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Die offene Ganztagsschule (OGS)
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein sehr großes Angebot an Ganztagsschulen. Im Grundschulbereich sind derzeit mehr als 90 % der Schulen offene Ganztagsschulen, die sogenannte OGS. Die Kinder werden in der Regel von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr in der Schule betreut. Das Mittagessen ist meistens über den Schulträger mitbuchbar. Der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger kann einen Elternbeitrag für die OGS erheben.
Für die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Wie hoch die anfallenden Kosten sind, erfahren Sie bei der Schule oder bei dem – für die Schule zuständigen - Schulträger. Eltern melden ihr Kind verpflichtend für ein Jahr zur Teilnahme am Ganztag an, da Kinder optimal gefördert werden können, wenn ihre Teilnahme regelmäßig gewährleistet ist. -
Die Schule von acht bis eins
Dies ist eine verlässliche Betreuung in Stunden, in denen kein Unterricht stattfindet. Erkundigen Sie sich bitte hierzu ebenfalls nach Ihren Gegebenheiten vor Ort.
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Dreizehn Plus
Bei diesem Modell bietet die Schule im Anschluss an den Unterricht ein Nachmittagsprogramm für Kinder an. Neben dem gemeinsamen Mittagessen kann dieses Angebot die Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Freizeitaktivitäten – auch in den Schulferien - einschließen. In der Regel fallen abhängig vom Einkommen der Eltern für die zusätzliche Betreuungszeit Kosten an. Über die Höhe der Kosten informiert die jeweils zuständige Schule.
Diese Fragen sollten Eltern frühzeitig klären
Überlegen Sie rechtzeitig wie Ihr Betreuungsbedarf aussieht:
- An welchen Tagen und zu welchen Zeiten ist eine zusätzliche Betreuung wünschenswert?
- Welche Betreuungszeiten/Betreuungsformen werden an der gewünschten Schule angeboten?
- Wie genau ist Ihre Arbeitssituation? Können Sie Teile Ihrer Arbeit im Homeoffice erledigen? Sind Sie zeitlich in Ihrer Arbeit flexibel?
- Wie passt das Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztag zu Ihren individuellen Bedürfnissen?
- Gibt es andere Grundschulen in erreichbarer Nähe mit einem passenderen Ganztagesangebot?
- Was kosten die Ganztagesbetreuung, das Mittagessen und eventuelle weitere Freizeitangebote innerhalb der Betreuung?
- Welche optionalen Betreuungsangebote gibt es? Kann zum Beispiel eine Betreuung innerhalb der Familie, des Freundeskreises oder mit anderen betroffenen Eltern organisiert werden?
Bitte beachten Sie: In manchen Schulen sind die Betreuungsplätze im Ganztag sehr begehrt. Melden Sie Ihre Wünsche rechtzeitig an. Auch bei einer frühzeitigen Anmeldung ist ein Platz in der OGS derzeit an einigen Grundschulen nicht garantiert.
Der Ganztag bietet erweiterte Bildungs- und Freizeitangebote
Der offene Ganztag wird von vielen Familien in NRW geschätzt. Schule ist schließlich mehr als nur ein Lernort. Das Schulleben aus Unterricht und abwechslungsreichem Nachmittagsprogramm kann eine Bereicherung für Kinder und Eltern sein. Auf der einen Seite ist eine sichere und verlässliche Betreuung garantiert, auf der anderen Seite profitiert ihr Kind von der zusätzlichen Förderung in vielen Bereichen, von abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten und von der gemeinsamen Zeit mit Freunden und Mitschülern.
Das Angebot im Ganztag ist vielfältig, wodurch Kinder ihre Begabungen und Interessen entdecken und entfalten können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kulturelle und kreative Angebote, zum Beispiel in Kooperation mit Musik- und Malschulen
- Sportangebote in Kooperation mit Sportvereinen
- Arbeitsgemeinschaften und Projekte
- Ausreichend Freiraum und frei gestaltbare Zeit zum Spielen
- Betreuung beim Mittagessen
- Hausaufgabenbetreuung/Lernzeiten
- individuelle Förderangebote bei Lernschwierigkeiten und für begabte Kinder
Das ganztägige Lernen hat Vorteile für Kinder und Eltern
Vorteile des Ganztags auf einen Blick:
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Mehr Zeit für Bildung
Kinder in der OGS haben mehr Zeit, um Lerninhalte zu vertiefen und zu ergänzen.
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Breiteres Bildungsangebot
Der Ganztag bietet ein erweitertes Angebot an Lern- und Freizeitaktivitäten, darunter Naturwissenschaften, Kunst, Musik und Sport.
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Mehr Unterstützung
Die Ganztagesangebote fördern den schulischen Erfolg von Kindern durch zusätzliche Angebote.
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Soziale Entwicklung
Kinder haben mehr Gelegenheit, Freundschaften zu schließen, sich mit Gleichaltrigen auseinanderzusetzen, sich zu streiten und wieder zu versöhnen und damit soziale Fähigkeiten zu entwickeln.
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Mehr Selbstständigkeit
Kinder lernen im Ganztag, selbstständiger zu sein und Eigenverantwortung für ihre Lern- und Freizeitaktivitäten zu übernehmen.
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Betreuung
Kinder haben eine geschützte Umgebung, in der sie sich wohl fühlen und ihre Freizeit sicher verbringen können.
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Entlastung der Eltern
Als berufstätige Eltern müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Kind am Nachmittag allein zu Hause ist.
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Integration und kulturelle Vielfalt
Kinder aus unterschiedlichen Kulturen treffen sich an einer Ganztagsschule und lernen voneinander. Dies kann dazu beitragen, Integration zu fördern.
Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt 2026
Die Ganztagsangebote an den Grundschulen werden in Nordrhein-Westfalen laufend ausgebaut. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung vor, wenn Eltern dies wünschen. Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Hilfe bei der Suche der passenden Grundschule für Ihr Kind bietet das Schulministerium Nordrhein-Westfalen auf der Seite „Schule suchen“.
Bei Fragen, wie Sie Ihr Kind in den Schulferien betreuen lassen können, gibt es ausführliche Tipps auf der Seite Ferienbetreuung hier auf dem Familienportal.NRW.
Um die Betreuung Ihrer Kinder in den Ferien gut planen zu können, finden Sie alle Ferientermine für die Schuljahre bis 2029/30 auf der Seite des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Agentur für Arbeit Beratung und Online-Informationen an.