Der Ganztag erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Mit dem Beginn der Grundschulzeit stellt sich für viele Eltern die Frage nach der Nachmittagsbetreuung des Kindes neu. Während es in der Kita-Zeit einen Betreuungsanspruch gibt, kommt dieser für Kinder im Grundschulalter erst aufwachsend ab 2026. Viele Grundschulen in NRW bieten bereits einen offenen Ganztag oder Betreuungsangebote an. Erfahren Sie hier, was der Ganztag zu bieten hat und welche Vorteile die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter hat.
Die Ausgestaltung des Ganztags und der Betreuungsmöglichkeiten können von Schule zu Schule variieren. Informieren Sie sich auf der Schul-Homepage oder erfragen Sie die konkreten Angebote direkt bei der Grundschule, die für Ihr Kind infrage kommt oder dem - für die Schule zuständigen - Schulträger.
Überlegen Sie rechtzeitig wie Ihr Betreuungsbedarf aussieht:
Bitte beachten Sie: In manchen Schulen sind die Betreuungsplätze im Ganztag sehr begehrt. Melden Sie Ihre Wünsche rechtzeitig an. Auch bei einer frühzeitigen Anmeldung ist ein Platz in der OGS derzeit an einigen Grundschulen nicht garantiert.
Der offene Ganztag wird von vielen Familien in NRW geschätzt. Schule ist schließlich mehr als nur ein Lernort. Das Schulleben aus Unterricht und abwechslungsreichem Nachmittagsprogramm kann eine Bereicherung für Kinder und Eltern sein. Auf der einen Seite ist eine sichere und verlässliche Betreuung garantiert, auf der anderen Seite profitiert ihr Kind von der zusätzlichen Förderung in vielen Bereichen, von abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten und von der gemeinsamen Zeit mit Freunden und Mitschülern.
Das Angebot im Ganztag ist vielfältig, wodurch Kinder ihre Begabungen und Interessen entdecken und entfalten können. Dazu gehören zum Beispiel:
Vorteile des Ganztags auf einen Blick:
Die Ganztagsangebote an den Grundschulen werden in Nordrhein-Westfalen laufend ausgebaut. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung vor, wenn Eltern dies wünschen. Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Hilfe bei der Suche der passenden Grundschule für Ihr Kind bietet das Schulministerium Nordrhein-Westfalen auf der Seite „Schule suchen“.
Bei Fragen, wie Sie Ihr Kind in den Schulferien betreuen lassen können, gibt es ausführliche Tipps auf der Seite Ferienbetreuung hier auf dem Familienportal.NRW.
Um die Betreuung Ihrer Kinder in den Ferien gut planen zu können, finden Sie alle Ferientermine für die Schuljahre bis 2029/30 auf der Seite des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Agentur für Arbeit Beratung und Online-Informationen an.