Schulgeld

Diese Sonderausgaben können Sie von der Steuer absetzen 

Text zuletzt aktualisiert: 02.02.2024

Schulgeld von der Steuer absetzen

Der Besuch öffentlicher Schulen ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Anders ist es, wenn sich Eltern für eine private oder überwiegend privat finanzierte Schule entscheiden. Privatschulen erheben in der Regel ein Schulgeld. Eltern können einen Teil der Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. 

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Wo finden wir Hilfe und Beratung? 

  • Wichtige Informationen zu Ihrer Steuererklärung und Ihrem Finanzamt finden Sie online unter www.finanzamt.nrw.de. Zu vielen Steuerthemen gibt es Erklärfilme mit Fin. Zum Erklärfilm “Steuertipps für Eltern” kommen Sie mit einem Klick. Das Finanzamt gibt amtliche Auskünfte auf einfache Fragen zu Lohnsteuerangelegenheiten, darf aber keine Steuerberatung durchführen und berät auch nicht am Telefon. Anfragen können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen. Kostenfreie Hilfestellung erhalten Sie auch über das Finanzamt-Programm ELSTER, das Ihnen beim digitalen Ausfüllen Ihrer Steuererklärung hilft.
  • Eine Steuerberatung bei einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin ist kostenpflichtig.  
  • Lohnsteuerhilfevereine sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Erstellung von Steuererklärungen unterstützen. Zur Deckung der Kosten wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Online-Beratungsstellensuche des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. 

Informationen zum Thema “Schulgeld von der Steuer absetzen” finden Sie u.a. auf der Internetseite der Lohnsteuerhilfevereins. 

Informationen zum Thema "Steuerliche Entlastungen für Familien" finden Sie hier im Familienportal.