Die Beratung und Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter ist für die annehmenden Adoptionseltern kostenfrei. Die Fachkräfte prüfen die Voraussetzungen und begleiten den gesamten Adoptionsprozess. Was die annehmenden Eltern bezahlen müssen, sind die Notarkosten für den Adoptionsantrag und die notarielle Beglaubigung sowie die Gerichtskosten des Familiengerichtes. Gegebenenfalls kommen Gebühren für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses oder eines polizeilichen Führungszeugnisses hinzu.
Bei einer Beratung und Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft orientieren sich die Kosten am zugrunde liegenden Vertrag. Viele freie Träger bieten ihre Dienste kostenfrei an. Es gibt in Nordrhein-Westfalen jedoch auch Träger, die für den Inlandsbereich Gebühren in unterschiedlicher Höhe fordern.