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Ein Kind zur Adoption freigeben

Beratungsangebote im Internet und vor Ort finden

Ein Kind zur Adoption freigeben

Einem Kind Geborgenheit, Liebe und Sicherheit zu geben, ist in manchen Lebenssituationen schwer. Eine viel zu frühe Schwangerschaft, finanzielle Schwierigkeiten, häusliche Gewalt in der Familie, fehlende Unterstützung oder das bedrückende Gefühl, mit den Anforderungen komplett überfordert zu sein – all das können unter anderem  Gründe sein, über eine Freigabe zur Adoption nachzudenken. Aber die Adoptionsfreigabe ist nur eine Möglichkeit der Unterstützung in einer solchen belastenden Situation.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wo betroffene Frauen und Paare in Nordrhein-Westfalen Anlaufstellen finden, in denen sie einfühlsam beraten werden und Unterstützung erhalten.

Ist eine Adoptionsfreigabe der richtige Weg?

Darauf gibt es keine einfache Antwort. Schließlich geht es bei der Frage um die Lebensgestaltung des Kindes und um eine Entscheidung mit einer großen Verantwortung. Dazu muss man wissen, dass eine Adoption weitreichende Konsequenzen hat. Schließlich geben Eltern mit der Freigabe alle Rechte und Pflichten - auch das Umgangsrecht - unwiderruflich auf.

Eine fundierte Beratung in einer Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes oder eines freien Trägers kann helfen, die eigene familiäre Situation besser einzuordnen und eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.

Wie läuft eine Beratung bei der Adoptionsvermittlungsstelle ab?

Erste Ansprechpartner sind die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und der freien Träger. Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen, Sorgen und Informationswünschen an die dortigen Fachkräfte wenden. 

Die Adoptionsvermittlungsstellen haben ausdrücklich den Auftrag, werdende Mütter und Paare bereits im Vorfeld der Entscheidungsfindung zu beraten und zu unterstützen. Die Beratung in einer Adoptionsvermittlungsstelle ist grundsätzlich vertraulich und ergebnisoffen. Gemeinsam mit den Fachkräften können Sie klären, ob eine Adoptionsfreigabe der richtige Weg für Sie sein kann. Die Beratung kann auch zu der Entscheidung führen, dass eine Adoptionsfreigabe keine gute Lösung ist. In den Beratungsgesprächen werden Sie darin unterstützt, eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft Ihres Kindes zu treffen. Scheuen Sie sich daher nicht, das kostenlose Beratungsangebot frühzeitig anzunehmen.

Die Fachkräfte in den Beratungsstellen vermitteln Hilfen, zeigen Alternativen auf und informieren umfassend darüber, welche Adoptionsformen es gibt. Auch bei der Bewältigung sozialer und psychischer Auswirkungen im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Adoptionsfreigabe werden Sie hier professionell unterstützt.

Welche Voraussetzungen müssen für das Adoptionsverfahren erfüllt sein?

Die Entscheidung der Eltern, ihr Kind mit dem Ziel der Adoption von einer Adoptionsvermittlungsstelle vermitteln zu lassen, kann jederzeit – auch schon vor der Geburt – getroffen werden. Eine verbindliche Adoptionsfreigabe können die Eltern jedoch grundsätzlich erst erteilen, wenn das Kind acht Wochen alt ist.  

Grundsätzlich ist die Einverständniserklärung von beiden Elternteilen notwendig. Ist der Vater unbekannt, reicht die Zustimmung der Mutter aus. Die Erklärung über die Freigabe kann frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen. Ist Ihr Kind älter als 14 Jahre, muss es selbst in die Adoption einwilligen. Die Einwilligungserklärung muss von einem Notar beurkundet werden. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wo finde ich eine Adoptionsvermittlungsstelle?

Kontaktadressen von Adoptionsvermittlungsstellen des Jugendamtes und von freien Trägern finden Sie über einen Klick auf die nachfolgenden Links:

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Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Informationen über die Adoptionsvermittlung finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in NRW.

Sie sind ungeplant schwanger und wissen nicht weiter? Über das Internetportal www.schwanger-und-viele-fragen.de erreichen Sie das Hilfetelefon für Schwangere in Not, die Online-Beratung sowie eine regionale Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage.

Weitere InformationenZum Download