Höhe der BuT-Leistungen

Was Sie über die Höhe der unterschiedlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wissen müssen: 

Text zuletzt aktualisiert: 29.02.2024
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  • Schulbedarfspaket
    Für den persönlichen Schulbedarf werden seit dem 1. Januar 2024 pro Kind und Schuljahr pauschal 195 Euro (130 Euro für das 1. Schulhalbjahr und 65 Euro für das 2. Schulhalbjahr) ausgezahlt.
  • Schul- und Kitaausflüge
    Bei Schul- und Kitaausflüge werden die tatsächlichen Kosten übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausfluges wird nicht erstattet.
  • Schülerbeförderung
    Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, sofern sie nicht von anderer Seite gewährt werden.
  • Lernförderung
    Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen, soweit diese angemessen sind.
  • Mittagsverpflegung
    Es werden die tatsächlichen Kosten ohne die Erhebung eines Eigenanteils übernommen.
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
    Es wird ein pauschaler Betrag von 15 Euro monatlich gewährt.
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TIPP

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, nehmen Sie wegen der Kosten einzelner Maßnahmen bitte rechtzeitig Kontakt zu Ihrer zuständigen Stelle auf.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

  • Bildung und Teilhabe

    Finanzielle Unterstützung für Bildung und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick