Nur wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen. Erhalten Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist kein separater Antrag mehr notwendig.
Familien, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, können möglicherweise trotzdem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie die spefizischen Bedarfe für Bildung und Teilhabe nicht finanzieren können und entsprechende Nachweise vorlegen können. Halten Sie am besten Rücksprache mit der zuständigen Stelle vor Ort.
Eine Übersicht der zuständigen Behörden für NRW finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.