Der sogenannte Bedarfskontrollbetrag soll zwischen dem unterhaltspflichtigen Elternteil und dem unterhaltsberechtigten Elternteil eine ausgewogene Verteilung des Einkommens gewährleisten. Damit soll vermieden werden, dass der unterhaltspflichtige Elternteil finanziell benachteiligt wird. Der Bedarfskontrollbetrag liegt in der 2. Einkommensgruppe bei 1.750 Euro und erhöht sich pro weiterer Einkommensgruppe um je 100 Euro. Ab der 11. Einkommensgruppe steigt der Bedarfskontrollbetrag stärker.