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Neue Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltssätze 2024: So hoch fällt der Kindesunterhalt aus

So hoch fällt der Kindesunterhalt 2024 aus

Kindern steht u.a. nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern Kindesunterhalt zu. Das Geld wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt. Der monatliche Kindesunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern und Kosten für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Schulbedarf und Freizeitaktivitäten decken. Richtwerte zur Höhe sind der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Sie gilt als anerkannte Leitlinie für Familiengerichte bei der Festlegung des Unterhaltsbedarfs. Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Berechnung des Kindesunterhalts.


Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Kindesunterhalts. Diese Richtlinie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Die Höhe des Kindesunterhalts wird auf Grundlage von vier Altersstufen und zehn Einkommensgruppen festgelegt. Sie baut auf dem gesetzlichen Mindestunterhalt auf. Ziel ist es, die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren und gerecht zu gestalten. 

Neue Unterhaltssätze 2024

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde zum 1. Januar 2024 angehoben. Die monatlichen Beträge sind nach Alter der Kinder und nach Nettoeinkommen gestaffelt. Es gibt vier Altersgruppen und 15 Einkommensgruppen.

  • In der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) beträgt der Mindestunterhalt in der niedrigsten Einkommensklasse 480 Euro monatlich. 
  • Für ein Kind der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) beträgt der Satz 551 Euro im Monat. 
  • In der dritten Altersstufe ab 12 bis 17 Jahre beträgt er 645 Euro monatlich. 
  • Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder (vierte Altersstufe ab 18 Jahre) beträgt 689 Euro.

Diese Beträge muss der bzw. die Unterhaltspflichtige mindestens zahlen. Ist Ihr Einkommen höher, steigt auch der Satz. Sie können in der aktuellen Tabelle den Bedarfssatz ablesen, in dem Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen dem Alter Ihres Kindes zuordnen.
 

Über die Düsseldorfer Tabelle

Bei der Frage, wie viel Geld ein barunterhaltspflichtiger Elternteil nach einer Trennung bzw. Scheidung für das gemeinsame Kind zahlen muss, wird fast immer auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen. Diese gilt als Leitlinie für Gerichte bei der Festlegung des Unterhaltsbedarfs. Sie wird von Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte (OLG) Düsseldorf, Köln, Hamm und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie auf Grundlage einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten regelmäßig neu gefasst. Nach entsprechenden Vereinbarungen der Oberlandesgerichte kann die Düsseldorfer Tabelle für ganz Deutschland angewendet werden. Ergänzend kommen Leitlinien einzelner Oberlandesgerichte zur Anwendung.  

Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel jedes Jahr aktualisiert. Die Zahlbeträge werden angepasst, wenn sich die Höhe des Kindergeldes ändert. 
 

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

Wenn es um allgemeine Fragen zum Kindesunterhalt geht, können Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Dort bekommen Sie Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Unterstützung bei der Berechnung. 

An die Ehe- und Familienberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen können Sie sich wenden, wenn Sie allgemeinen Rat zu familiären Problemen und Trennungssituationen suchen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über den Online-Beratungsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB).

Rechtsanwanwaltskanzleien, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben, sind wichtige Anlaufstellen, wenn es um rechtliche Fragen geht. Eine Beratung ist jedoch in der Regel kostenpflichtig. 

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Unterhaltsleistungen können Sie steuerlich geltend machen. Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag „Steuervorteile für Familien”.

Alle wichtigen Informationen zum „Unterhaltsvorschuss” sowie zur Antragstellung erhalten Sie hier auf dem Familienportal.

Informationen rund um das Thema Unterhalt für Kinder stellt das Justizportal NRW zur Verfügung.

Weitere InformationenZum Download

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 als PDF zum Download.

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien – Stand 01.01.2024 können Sie hier nachlesen.