Die Elternzeit kann von Ihnen als Mutter und Vater wahrgenommen werden. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern, auch nicht aus dringenden betrieblichen Gründen. Elternzeit bedeutet: Sie müssen nicht arbeiten, werden aber auch nicht bezahlt. Deshalb steht Elternzeit nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu.
Selbstständige sind auf die Elternzeit nicht angewiesen, weil sie selbst über ihr berufliches Engagement entscheiden können. Als finanziellen Ausgleich können Sie (auch als Selbstständige) Elterngeld beantragen. Dieses deckt aber – anders als die Elternzeit – nicht die gesamten ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes ab.
Auch Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter können Anspruch auf Elternzeit haben. Für sie gelten jedoch einige besondere Regelungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Personalstelle Ihrer Behörde.