Betreuungskosten steuerlich absetzen

Kinderbetreuung und Steuern – das sollten Sie wissen

Kinderbetreuungskosten zählen zu den Sonderausgaben

Die Betreuungskosten für Ihr Kind können sich im Laufe des Jahres zu einem stattlichen Betrag summieren. Einen Teil der Kosten für Kita, Tagesmutter oder -vater, Au-pair oder andere Betreuungspersonen können sich Eltern im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick. 

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Von welchen weiteren Steuervorteilen und Entlastungsbeträgen Familien profitieren, erfahren Sie hier auf dem Familienportal.NRW.