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Elterngeld

Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

Informationen zur Online-Antragstellung

Informationen zur Online-Antragstellung

Wichtige Hinweise

  1. Mit dem Online-Antrag können Sie Elterngeld erstmalig beantragen. Wenn sich Änderungen gegenüber einer bereits erfolgten Antragstellung ergeben haben, müssen Sie diese Ihrer Elterngeldstelle aktuell noch schriftlich mitteilen.
  2. Stellen Sie den Elterngeldantrag bitte online oder in Papierform. 
  3. Bitte stellen Sie Anträge mit dem gleichen Inhalt nicht mehrfach. 

Nachdem Sie unten Ihren Ort angegeben haben, gelangen Sie über den angezeigten Link zum Online-Antrag auf dem Behörden Serviceportal. Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Online-Antrag geführt und Ihnen werden nur die für Sie relevanten Fragen angezeigt. Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten zwischenzuspeichern. Den Online-Antrag können Sie auch schon vor der Geburt Ihres Kindes anlegen und speichern. 

Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie sich zu Beginn des Online-Antrags ein Konto erstellen. Für den Online-Antrag ist die Zugangsart "Benutzername und Passwort" ausreichend. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der Internetseite der BundID.

Wenn Sie Ihre Antragsdaten abgesendet haben, erhalten Sie Ihre persönlichen Antragsunterlagen in das Postfach Ihrer BundID. Bitte senden Sie die unterschriebene Unterschriftsseite zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre Elterngeldstelle. Bald wird die Antragstellung auch vollständig digital möglich sein.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Den Papierantrag können Sie hier unter Formulare und Hinweise herunterladen. Alternativ erhalten Sie den Papierantrag bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

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Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben

Dahin kann ich mich wenden

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Einfach erklärt

Einfach erklärt

Alle Informationen zum Elterngeld finden Sie ausführlich erklärt auf der Seite Elterngeld auf dem Familienportal.NRW.

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Das Elterngeld ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens vor der Geburt Ihres Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Erfahren Sie auf der Seite Höhe des Elterngeldes, wie hoch Ihr Elterngeld-Anspruch ist. 
 

Anspruch prüfen

Anspruch prüfen

Um Elterngeld zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie auf der Seite Voraussetzungen für Elterngeld nachlesen.

Das brauche ich

Das brauche ich

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Elterngeld?

Nach dem Abschluss des Online-Antrages erhalten Sie eine Unterlagenliste in Ihr BundID-Postfach. Die Unterlagenliste führt alle Unterlagen auf, die in Ihrem Fall für die Bearbeitung des Elterngeldantrags notwendig sind und gibt Hinweise zu den Unterlagen, die Sie mit der Antragstellung bereits elektronisch übermittelt haben. Bitte reichen Sie ggf. noch fehlende Unterlagen zusammen mit der Unterschriftsseite per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.

Typischerweise benötigen Sie zumindest die folgenden Unterlagen:

  • Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld (oder für soziale Zwecke) im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
  • Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.

So lange dauert es

So lange dauert es

Die Bearbeitungszeit für das Elterngeld beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.

Diese Kosten entstehen

Es fallen keine Kosten an.

Rechtliches

Rechtliches

Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Falls Ihr Elterngeld falsch berechnet wurde, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig.
 

Weitere Informationen zum Elterngeld

Weitere Informationen zum Elterngeld