Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.
Antragsformulare für das Elterngeld finden Sie hier zum Download:
Wenn Sie Fragen zum Elterngeld oder der Antragstellung haben, können Sie sich an die kommunale Elterngeldstelle wenden.
Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie sich mit dem Elterngeldstellen-Finder anzeigen lassen.
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
1. Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
Wissenswertes auf einen Blick:
2. ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Wissenswertes auf einen Blick:
3. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens vor der Geburt Ihres Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden.
Je nach Einkommen beträgt
Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Besondere Zuschläge des Elterngeldes können Sie bekommen bei
Frühgeborene Kinder
Kommt das Kind besonders früh auf die Welt, bekommen Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr:
Diese zusätzlichen Monate Basiselterngeld können Sie auf Wunsch auch in ElterngeldPlus umwandeln.
Mehrlingszuschlag
Wenn Sie Zwillinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter.
Zuschlag für Geringverdiener
Eltern mit geringem Einkommen können mehr als 67 Prozent des Nettoverdienstes erhalten.
Geschwisterbonus
Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist?
Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Für welche Kinder bekommen Sie Elterngeld?
Elterngeld können Sie bekommen
Wer kann Elterngeld beziehen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?
Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern.
Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.
Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein?
Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt.
Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.