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Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.

Jetzt beantragen

Jetzt beantragen

Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen:


Dort finden Sie auch den KiZ-Lotsen, mit dem Sie prüfen können, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen.

Dahin kann ich mich wenden

Dahin kann ich mich wenden

Zuständig für den Kinderzuschlag ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

Die für Sie zuständige Familienkasse und die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie eine Frage zum Kinderzuschlag haben, können Sie sich auch an das Servicetelefon der Bundesagentur für Arbeit wenden:

  • Rufnummer 0800 4 5555 30 
  • Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr
  • Der Anruf ist für Sie kostenfrei

Einfach erklärt

Einfach erklärt

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn das Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht. 

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Von der Familienkasse erhalten Sie ab Januar 2024 bis zu 292 Euro Kinderzuschlag je Kind. Je mehr Einkommen eine Familie hat, desto weniger ist sie auf staatliche Unterstützung angewiesen. Darum verringert sich der Zuschlag bei steigendem Einkommen, bis er ausläuft.

Bei der Berechnung wird auch das Einkommen Ihrer Kinder berücksichtigt, zum Beispiel wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen. 

Für wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Welche zusätzlichen Leistungen sind mit dem Kinderzuschlag verbunden?

Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, können Sie sich von den Kitagebühren befreien lassen.

Darüber hinaus können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Kreis einen separaten Antrag stellen.

Wo gibt es weitere Informationen zum Kinderzuschlag?


Die Familienkasse bietet eine Videoberatung an, über die Sie Fragen zum Kinderzuschlag von zu Hause aus stellen können. Einen Termin zur Videoberatung können Sie online buchen.

Anspruch prüfen

Anspruch prüfen

Wer kann Kinderzuschlag beziehen?

Die Zahlung des Kinderzuschlags ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind.
  • Ihr Kind wohnt in Ihrem Haushalt, ist jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet.
  • Sie verdienen ein Mindesteinkommen selbst:
    • Als Elternpaar verdienen Sie mindestens 900 Euro brutto. 
    • Wenn Sie alleinerziehend sind, verdienen Sie mindestens 600 Euro brutto.
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II.


Kindergeld und Wohngeld zählen nicht zum Mindesteinkommen dazu.

Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss werden nur zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Ein Antrag lohnt sich also auch, wenn Sie alleinerziehend sind und ein kleines Einkommen haben.

Ob Sie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen, können Sie unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit prüfen. 

Das brauche ich

Das brauche ich

Einkommen und Vermögen müssen Sie durch entsprechende Nachweise belegen. Welche genau erforderlich sind, ergibt sich aus dem Antrag. 

Das ist zu beachten

Das ist zu beachten

Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

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