Frühe Hilfen
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Es braucht Zeit und manchmal auch gute Nerven, bis der Alltag wieder eingespielt ist. Mit den "Frühen Hilfen" können Sie sich dabei mit vielfältigen Angeboten unterstützen lassen, wenn Sie Entlastung brauchen, Beratung zu bestimmten Themen rund um Kind und Familie wünschen und vieles mehr.
Jetzt beantragen
Für die Inanspruchnahme von Frühen Hilfen ist kein Antrag erforderlich.
Dahin kann ich mich wenden
Zuständig für die Leistungen sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie freie Träger.
Einfach erklärt
Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf die Altersgruppe der 0 bis 3-Jährigen.
Diese Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und besonders auch an Familien in Belastungssituationen richten, dienen der frühen Unterstützung. Sie wollen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern und gesundes Aufwachsen von Kindern und Sicherung derer Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe ermöglichen.
Neben alltagspraktischer Unterstützung leisten Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern.
Die Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand und wird immer vertraulich behandelt.
Die Angebote der Frühen Hilfen unterscheiden sich je nach Wohnort und bestehen aus Informationen, Beratung und konkreter Hilfe.
Beispiele für Unterstützungsangebote können die Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP), ehrenamtliche Familienpaten, Eltern-Treffs und Elternkurse, Willkommensbesuche nach der Geburt eines Kindes, die Beratung in Familien- und Erziehungsberatungsstellen, offene Sprechstunden, Schwangerschaftsberatungsstellen oder Schreiambulanzen sein.
Anspruch prüfen
Die Angebote der Frühen Hilfen können Sie bei einer Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes bis zum 3. Lebensjahr anfragen.
So lange dauert es
Die Bearbeitungsdauer kann aufgrund der regionalen Unterschiede variieren. Aufgrund der oftmals akuten Bedarfe werden Angebote aber zügig verfügbar.