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Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss. 

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Dahin kann ich mich wenden

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Wenn Sie als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, wenden Sie sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Einfach erklärt

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Mutterschaftsgeld

Das ist noch wichtig

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Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie angestellt beschäftigt sind, ist es für den Bezug von Mutterschaftsgeld entscheidend, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn

  • Sie ein Baby erwarten und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen und
  • Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

 

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten Sie, wenn

  • Sie ein Baby erwarten und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen und Sie

entweder

  • zu Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist privat krankenversichert sind

oder 

  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind (z. B. über Ihren Ehemann).

Wenn Sie selbstständig sind und eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben und während der Mutterschutzfristen nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes in dieser Zeit. Dabei sind die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um Einzelheiten zu klären.

Sind Sie als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.

Wenn Sie als Beamtin tätig sind und keine Nebentätigkeit ausüben, gilt das Mutterschutzgesetz für Sie nicht. Während der Schutzfristen erhalten Sie Ihre Bezüge über den Dienstherrn weiter.

 

Das brauche ich

Das brauche ich

Welche Dokumente brauche ich für die Antragstellung?

Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin. Diese bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Hebamme frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Stellen Sie den Antrag am besten gleich, sobald Sie diese Bescheinigung haben.

Für den Online-Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung sollten Sie folgende Informationen bereithalten: 

  • Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung
  • Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Angaben zu Ihrer Kontoverbindung
  • Bescheinigung über Ihre Beschäftigung
     

Das ist zu beachten

Das ist zu beachten

Wann sollte ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen?

Stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst vor Beginn Ihrer Schutzfrist. 

So lange dauert es

Die Bearbeitung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse dauert normalerweise etwa 3 bis 6 Werktage, abhängig vom Eingang der Verdienstbescheinigung. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Die Bearbeitung Ihres Antrags beim BAS dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.
 

Diese Kosten entstehen

Sie haben keine Kosten zu tragen.

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