Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes.
Persönliche Beantragung:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) sowie den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer E-Mail mit Kopie des Kontoauszugs) wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Zuständig für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt am Geburtsort.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie können die Geburtsurkunde auch in Form einer internationalen Geburtsurkunde erhalten. Die internationale Geburtsurkunde ist in vielen unterschiedlichen Sprachen erhältlich.
Die Geburtsurkunde kann auf Wunsch auch in eingeschränkter Form erstellt werden. Darin sind keine Daten zu:
enthalten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die betreffende Person geboren ist. Die Bescheinigung gilt jedoch nicht als Personenstandsurkunde.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen (Mindestalter 16 Jahre)?
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 2 bis 5 Tage.
Erstes Exemplar: EUR 10,00
Jedes weitere identische Exemplar: EUR 5,00
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Bei persönlicher Beantragung:
Bei schriftlicher Beantragung:
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