Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes. 

Text zuletzt aktualisiert: 09.07.2024

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Einfach erklärt

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. 

Sie können die Geburtsurkunde auch in Form einer internationalen Geburtsurkunde erhalten. Die internationale Geburtsurkunde ist in vielen unterschiedlichen Sprachen erhältlich. 

Die Geburtsurkunde kann auf Wunsch auch in eingeschränkter Form erstellt werden. Darin sind keine Daten zu:

  • Geschlecht
  • den Eltern

enthalten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die betreffende Person geboren ist. Die Bescheinigung gilt jedoch nicht als Personenstandsurkunde.

Das ist noch wichtig

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Anspruch prüfen

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.  

Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen (Mindestalter 16 Jahre)? 

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • die Eltern
  • die Ehegatten oder Lebenspartner/innen (im Sinne des LPartG)
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Das brauche ich

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren / einen Scan des Ausweises hochladen),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
     

So lange dauert es

Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 2 bis 5 Tage.

Diese Kosten entstehen

Erstes Exemplar: EUR 10,00 

Jedes weitere identische Exemplar: EUR 5,00

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

So kann ich bezahlen

Bei persönlicher Beantragung: 

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Überweisung
     

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