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Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Informationen zur Online-Antragstellung

Informationen zur Online-Antragstellung

Viele Jugendämter bieten einen Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss an. Der Online-Antrag hat den Vorteil, dass Sie Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt werden und nur die für Sie entscheidenden Fragen angezeigt werden. Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten zwischenzuspeichern. Ob der Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Ihrer Kommune bereits verfügbar ist, können Sie in der Übersicht der aktiven Kommunen einsehen. (Siehe unten)

Über den Link unter „Jetzt beantragen“ gelangen Sie zur Startseite des Online-Antrags. Dort können Sie einen Schnell-Check zur Prüfung Ihres Anspruchs durchführen oder direkt mit der Online-Antragstellung beginnen. Wenn Sie den Online-Antrag starten, müssen Sie sich zunächst anmelden:  Ganz einfach mit E-Mail-Adresse und Passwort, alternativ mit dem elektronischen Personalausweis oder einem Servicekonto. Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, können Sie den Online-Antrag digital signieren und den Antrag vollständig papierlos stellen. 

Wenn Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort anmelden, erhalten Sie nach Absenden Ihrer Daten einen sogenannten Mantelbogen zum Download, den Sie unterschrieben an Ihre Unterhaltsvorschussstelle schicken müssen. Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen können oder möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Den Papierantrag können Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer Kommune herunterladen oder ihn direkt bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle abholen.
 

Jetzt beantragen

Jetzt beantragen

Den Online-Antrag finden Sie unter www.unterhaltsvorschuss-online.de 

Wichtiger Hinweis: Die Online-Antragstellung ist noch nicht in allen Kommunen in NRW möglich. Die Kommunen, die den Online-Antrag bereits einsetzen, finden Sie in unserer Übersicht. 

Dahin kann ich mich wenden

Dahin kann ich mich wenden

Wenn Sie Fragen zum Unterhaltsvorschuss oder der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Unterhaltsvorschussstelle. In den meisten Kommunen ist diese Stelle Teil des Jugendamts. Welches Jugendamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie sich mit dem Jugendamt-Finder anzeigen lassen.

Einfach erklärt

Einfach erklärt

Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie ausführlich erklärt auf der Seite Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal.NRW. 

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

Anspruch prüfen

Anspruch prüfen

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie auf der Seite Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss nachlesen.

Das brauche ich

Das brauche ich

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss? 
 
In der Regel benötigen Sie zumindest die folgenden Unterlagen: 

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
  • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

Ggfs. kann sich aus dem Antrag ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
 

So lange dauert es

So lange dauert es

Die Bearbeitungszeit für den Unterhaltsvorschussantrag beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen. 

Diese Kosten entstehen

Diese Kosten entstehen

Keine.

Rechtliches

Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss