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Mutterschaftsanerkennung

In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. 
Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. 

Jetzt beantragen

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Für die Mutterschaftsanerkennung ist Ihre Kommune zuständig. Sobald für die Leistung ein Onlinedienst verfügbar ist, finden Sie den Link hier im Familienportal.

Dahin kann ich mich wenden

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Die Mutterschaftsanerkennung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt oder Jugendamt vornehmen lassen. Ebenso beim Amtsgericht oder einem Notar. Nähere Informationen und Angaben finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune.

Mutterschaftsanerkennung

Einfach erklärt

Einfach erklärt

Was bedeutet Mutterschaftsanerkennung?

Eine Anerkennung der Mutterschaft muss erfolgen, wenn

  • die Eltern nicht verheiratet sind und das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vorschreibt.
  • es das Recht des Staates verlangt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

Die Mutterschaftsanerkennung muss öffentlich beglaubigt werden.

Wozu ist eine Mutterschaftsanerkennung wichtig?

Einige Staaten erkennen das Abstammungsverhältnis erst nach Abgabe einer förmlichen Erklärung an. Dies gilt auch für deutsche Mütter, wenn der Vater Ausländer ist. 
In Europa ist Italien das einzige Land, das noch Mutterschaftsanerkennungen fordert. So erwirbt ein Kind einer ltalienerin erst durch die Anerkennung die italienische Staatsangehörigkeit von seiner Mutter, wenn diese nicht verheiratet ist. Auch die Namensführung richtet sich erst von diesem Zeitpunkt an nach italienischem Recht.

Wo findet die Mutterschaftsanerkennung statt?

Die Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung kann bei

  • Standesämtern, 
  • Jugendämtern, 
  • Amtsgerichten und 
  • Notarinnen und Notaren

abgegeben werden.

Das ist noch wichtig

Das ist noch wichtig

Welche rechtliche Wirkung hat die Mutterschaftsanerkennung?

Nur durch die Mutterschaftsanerkennung haben Mutter und Kind aus Sicht des ausländischen Staates eine rechtliche Beziehung zueinander. Die Mutter erhält erst dann das Sorgerecht für ihr Kind.

Das brauche ich

Das brauche ich

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für die Erklärung der Mutterschaft benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre ID-Karte
  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
  • Nach der Geburt: die Geburtsurkunde Ihres Kindes 
  • Vor der Geburt: den Mutterpass

Das ist zu beachten

Das ist zu beachten

Wann und wie kann ich meine Mutterschaft anerkennen?

Um die Mutterschaft anzuerkennen, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Die Beurkundung ist schon vor der Geburt möglich, aber auch jederzeit danach. 

Die Anerkennung kann auch nach dem Tod des Kindes sowie für totgeborene Kinder abgegeben werden.

So lange dauert es

So lange dauert es

Bitte vereinbaren Sie vorab mit der beurkundenden Stelle einen Termin. Die Beurkundung dauert ca. 45 bis 60 Minuten. 

Diese Kosten entstehen

Diese Kosten entstehen

Die Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt ist kostenfrei. 

Die Beurkundung bei einem Notar, einer Notarin oder beim Amtsgericht kann Kosten verursachen.