Finanzielle Unterstützung für Bildung und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: Alle Informationen auf einen Blick
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn Ihr Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchte, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse. Die Antragstellung ist gar nicht kompliziert und wird in Kürze auch digital möglich sein. Wir erklären, wie es geht.
Ihr Kind möchte Gitarre spielen lernen oder zum Ballettunterricht? Im kommenden Schulhalbjahr steht eine mehrtägige Klassenfahrt an, und Sie wissen nicht, woher das Geld für die Eigenbeteiligung kommen soll? In Mathe oder Englisch sind Wissenslücken entstanden und Ihr Kind benötigt eine Lernförderung, um die Lernziele zu erreichen?
Genau dafür sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket da! Die Zuschüsse sorgen dafür, dass Bildung und gemeinschaftliche Erfahrungen für alle zugänglich werden und Ihr Kind aufgrund finanzieller Engpässe nicht ausgeschlossen wird. Ihr Kind hat es verdient, überall dabei zu sein und seine Talente zu entwickeln. Zögern Sie also nicht, diese Unterstützung anzunehmen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn Sie in der Familie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Schulbedarf, Lernförderung sowie gemeinsame Aktivitäten mit Gleichaltrigen zu bezahlen.
Gefördert werden:
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ist für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen ein gesonderter Antrag notwendig.
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die örtlichen Anlaufstellen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Nachweise über die Kosten der konkreten Maßnahme beifügen.
Wenn Sie bereits Auslagen hatten, können Sie die zugehörigen Belege ebenfalls einreichen. Sollten Sie sich bei der Antragstellung durch jemanden vertreten lassen, so denken Sie bitte an eine entsprechende unterschriebene Vollmacht.
Wenn Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist kein gesonderter Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich. Für die einzelnen Leistungen wie z.B. eine Klassenfahrt reichen Sie aber bitte die entsprechenden Nachweise ein.
Wenden Sie sich dazu bitte an das örtliche Jobcenter (Bürgergeld) oder Ihre Kommunal- oder Kreisverwaltung.
Was Sie über die Höhe der unterschiedlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wissen müssen:
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Kinderzuschlag prüfen lohnt sich
Sie können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden, um Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.
Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick.
In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Es braucht Zeit und manchmal auch gute Nerven, bis der Alltag wieder eingespielt ist. Mit den "Frühen Hilfen" können Sie sich dabei mit vielfältigen Angeboten unterstützen lassen, wenn Sie Entlastung brauchen, Beratung zu bestimmten Themen rund um Kind und Familie wünschen und vieles mehr.