
Bildungs- und Teilhabepaket – Mehr Chancen für Dein Kind!
Ihr Kind möchte Gitarre spielen lernen oder zum Sport? Eine mehrtägige Klassenfahrt steht an? In Mathe oder Englisch sind Wissenslücken entstanden und Ihr Kind benötigt eine Lernförderung, um die Lernziele zu erreichen? Eltern möchten ihren Kindern all das ermöglichen. Viele müssen sich aber zugleich die Frage stellen, wie sie das bezahlen sollen.
Genau dafür sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket da. Familien, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, haben einen Anspruch auf Zuschüsse. Nähere Infos gibt’s im Erklärfilm:

Ihr Weg zum Antrag
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) können Sie ohne großen Aufwand bekommen. Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, ist ein kurzer Antrag notwendig, sonst reicht oft schon das Einreichen von Nachweisen.
Die Online-Antragstellung und das Hochladen von Nachweisen ist auf der Sozialplattform möglich. Dort einfach die auf Sie zutreffende Situation auswählen und los geht's.
Beratung finden
Welche Unterlagen brauche ich für das Bildungs- und Teilhabepaket?
Je nach Fall benötigen Sie diese Unterlagen:
- Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ist für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen ein gesonderter Antrag notwendig. Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Nachweise über die Kosten der konkreten Maßnahme beifügen.
Wenn Sie bereits Auslagen hatten, können Sie die zugehörigen Belege ebenfalls einreichen.
- Wenn Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist kein gesonderter Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich. Für die einzelnen Leistungen wie z. B. eine Klassenfahrt reichen Sie aber bitte die entsprechenden Nachweise ein.
Diese Kosten entstehen
Es fallen keine Kosten an.
Einfach erklärt
Die Zuschüsse des Bildungs- und Teilhabepaketes sorgen dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen die vielfältigen Bildungsangebote und gemeinschaftliche Erfahrungen nutzen können. Jedes Kind hat es verdient, am sozialen Leben teilzunehmen und seine Talente zu entwickeln.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
Ausnahmsweise kann auch ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII bestehen, wenn Ihr Kind bzw. Sie als Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das örtliche Jobcenter.
Leistungen des Bildungspaketes werden in der Regel für Kinder bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Leistungen für die Teilnahme an Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Babyschwimmkurse, Sportverein oder Musikschule) werden bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
Was bekomme ich?
Es werden Zuschüsse für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, den persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, Klassenfahrten und Ausflüge, Lernförderung sowie die gemeinschaftliche Mittagesverpflegung in der Kita und Schule gezahlt.
-
Babys + Kleinkinder
- Eltern-Kind-Kurse
- Musik- und Bewegungsangebote für Babys und Kleinkinder
- Kurse rund um die Entwicklungsphasen
-
Kita-Kinder
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten (organisiert von Kita oder Kindertagespflege)
- Mittagessen in der Kita
- Freizeitangebote (zum Beispiel Sportverein, Schwimmkurs, Musikschule, Theatergruppe)
-
Unter 18 Jahren
- Schulbedarf
- Schulausflüge (organisiert von Schule/ Hort)
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Mittagessen in der Schule/Hort
- Lernförderung (z. B. Nachhilfe)
- Fahrkosten zur Schule unter bestimmten Voraussetzungen
- Freizeitangebote (wie zum Beispiel Sportvereine, Tanz- und Theatergruppen, Musikschule)
-
18 bis 25 Jahre
- Schulbedarf (allgemein- und berufsbildende Schulen)
- Ausflüge und Fahrten (organisiert von der Schule)
- Mittagessen in der Schule Lernförderung (z. B. Nachhilfe)
- Fahrkosten zur Schule unter bestimmten Voraussetzungen
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer örtlichen Anlaufstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail.
Damit wir Ihnen die für Sie passende Anlaufstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort an und wählen Sie aus, welche Leistung Sie erhalten.
Beratung finden
Ergänzendes Beratungsangebot:
- Unterstützung bei der Antragstellung durch die überregionale But-Beratung. Telefonisch und kostenfrei. Ohne Termin und in 5 Sprachen:
Telefonnummer: 030 – 5771 3004 0 oder auch per Mail: info@but-beratung.de
Was ist sonst noch wichtig?
Ausführliche Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier: