Voraussetzungen für Elterngeld
Voraussetzungen für Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Vielleicht fragen Sie sich, wann Sie Elterngeld bekommen können? Können Sie Elterngeld bekommen, wenn Sie weiter arbeiten? Oder wenn Sie noch gar nicht gearbeitet haben? Welche Besonderheiten gibt es für Alleinerziehende, welche für Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Voraussetzungen, um Elterngeld zu bekommen.

Wann kann ich Elterngeld bekommen?
Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie und Ihr Kind leben in Deutschland.
- Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, während Sie Elterngeld bekommen.
Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.
Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Elterngeld beantragen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
- Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, gilt eine Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende von 175.000 Euro. Wenn Sie diese Einkommensgrenze überschreiten, können Sie kein Elterngeld bekommen.
- Für Paare, deren Kind bis zum 31. März 2025 geboren wurde, beträgt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen 200.000 Euro. Für Alleinstehende gilt die gleiche Einkommensgrenze.
- Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen?
Um Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zu ermitteln, können Sie von Ihrem Bruttogehalt folgende Beträge abziehen:

Das zu versteuernde Einkommen ist daher immer niedriger als Ihr Bruttoeinkommen.
Ihr individuell zu versteuerndes Einkommen wird durch das Finanzamt berechnet. Den Betrag finden Sie in Ihrer Steuererklärung.