Ja. Wenn Ihr Kind mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung auf die Welt gekommen ist, können Sie zusätzliche Elterngeldmonate beantragen.
Die zusätzlichen Elterngeldmonate berechnen sich so:
- Wenn Ihr Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam einen zusätzlichen Lebensmonat (Basis-)Elterngeld beantragen.
- Wurde Ihr Kind mindestens 8 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam zwei zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld bekommen.
- Wenn Ihr Kind mindestens 12 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam drei zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld beantragen.
- Wurde Ihr Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam vier zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld bekommen.
- Statt für einen Lebensmonat (Basis-) Elterngeld in Anspruch zu nehmen, können Sie zwei Monate Elterngeld Plus bekommen.
Der Zeitpunkt, ab dem Sie Elterngeld ohne Unterbrechung beziehen müssen, verschiebt sich dann entsprechend auf den 16., 17., 18 oder 19. Lebensmonat. Weitere Informationen hierzu finden Sie im auf der Seite Elterngeld planen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Elterngeld maximal bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes beziehen können.
Den voraussichtlichen Tag der Entbindung weisen Sie z.B. mit einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses oder des Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers nach.