Voraussetzungen für Elterngeld
Voraussetzungen für Elterngeld
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen und soll Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Sie haben Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld? Können Sie Elterngeld bekommen, wenn Sie weiter arbeiten? Oder wenn Sie noch gar nicht gearbeitet haben? Welche Besonderheiten gibt es für Alleinerziehende, welche für Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld.
Wann kann ich Elterngeld bekommen?
Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie und Ihr Kind leben in Deutschland.
- Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, während Sie Elterngeld bekommen.
Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten. Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Elterngeld beantragen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Der Gesetzgeber plant die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld teilweise neu zu regeln. Die Regelungen sollen zum 1. April 2024 in Kraft treten:
- Für Paare, deren Kind bis zum 31. März 2024 geboren wird, gilt eine Grenze für das zu versteuernde Einkommen von 300.000 Euro. Paare, die diese Einkommensgrenze überschreiten, bekommen kein Elterngeld. Für Alleinstehende gilt eine Einkommensgrenze von 250.000 Euro.
- Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für Paare auf 200.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld können Sie für 12 Monate erhalten. Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, ist außerdem Voraussetzung, dass mindestens einer der beiden Partnermonate allein genommen wird. Eine gemeinsame Elternzeit von beiden Elternteilen ist dann also nur noch für einen Monat möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten. Alleinerziehende können für 14 Monate Elterngeld bekommen. Bei besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.