Geburtsanzeige - Hausgeburt
Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie für die Anzeige der Geburt einige Dinge beachten.
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Ort angebenEinfach erklärt
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren (Hausgeburt), d. h. nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, so muss die Geburt persönlich von Ihnen beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeige der Hausgeburt hat durch einen sorgeberechtigten Elternteil zu erfolgen. Sofern Sie und der andere Elternteil an der Anzeige gehindert sind, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt vorzunehmen.
Die Hausgeburt ist innerhalb einer Woche ab dem Folgetag der Geburt, bei einem totgeborenen Kind, spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt gegenüber dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Hierbei ist es egal, wo Sie zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind.
Das ist noch wichtig
Nach der Geburt erhalten Sie vom Standesamt kostenlose Geburtsurkunden zur Beantragung der Mutterschaftshilfe, von Kindergeld und von Elterngeld. Diese Urkunden werden nur einmal für den jeweiligen Zweck ausgestellt. Die Geburtsurkunden können erst nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister ausgestellt werden. Weitere Urkunden für private Zwecke werden in gewünschter Anzahl gegen Gebühr ausgestellt. Die Gebühren variieren je nach Standesamt.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten einen beglaubigten Registerausdruck
Anspruch prüfen
Die Hausgeburt Ihres Kindes können Sie als Mutter oder sorgeberechtigter Vater persönlich anzeigen. Es ist aber auch möglich, dass die Geburt durch eine andere Person, die bei der Geburt anwesend war, angezeigt wird.
Das brauche ich
Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme/des Geburtshelfers über die Geburt
- den Personalausweis, den Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier beider Elternteile des Kindes
- wenn Sie verheiratet sind: zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn Sie als Mutter ledig sind: zusätzlich Ihre Geburtsurkunde
- wenn Sie als Mutter geschieden oder verwitwet sind: zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Ihre Geburtsurkunde und Ihre Eheurkunde und den Scheidungsbeschluss beziehungsweise die Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters, eine beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters
- wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat: einen Nachweis über die Namensänderung
- wenn die Eltern bereits die gemeinsame Sorge begründet haben: eine beglaubigte Abschrift der Sorgeerklärung
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich einen Nachweis über den Aufenthaltstitel zur Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers vorzulegen.
Das ist zu beachten
Die Hausgeburt ist
- bei einem lebend geborenen Kind (Lebendgeburt) innerhalb einer Woche ab dem Folgetag der Geburt und
- bei einem totgeborenen Kind (Totgeburt) spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag
- anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie diese dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.
So lange dauert es
Die Bearbeitungszeit ist regional unterschiedlich und hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab.
Diese Kosten entstehen
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
So kann ich bezahlen
Die Anzeige der Geburt ist kostenlos. Gebührenpflichtige Urkunden für private Zwecke können zusätzlich in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.