Behandlung bei Kinderwunsch
Kinderwunschbehandlung
Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, stehen verschiedene Methoden zur Wahl. Allen Formen der sogenannten „Assistierten Reproduktion“ geht in der Regel eine Hormonbehandlung der Frau voraus. Hier stellen wir Ihnen die Methoden der künstlichen Befruchtung vor.
Welche Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin gibt es?
Beim Thema Kinderwunschbehandlung steht auch die Frage im Raum „Welche Methode ist die richtige Behandlung für mich bzw. uns?" Um eine Antwort darauf zu finden, ist es sinnvoll, sich die verschiedenen Möglichkeiten näher anzuschauen. Für alle Behandlungsmethoden gilt: Sie können keine Schwangerschaft garantieren, aber die Chancen erhöhen. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick:
Was kostet eine Kinderwunschbehandlung?
Bleibt eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg aus, steht zunächst eine ausführliche Diagnostik auf dem Plan, um mögliche Ursachen festzustellen. Die notwendigen medizinischen Untersuchungen werden sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung vollständig übernommen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind
Ist im Anschluss eine Kinderwunschbehandlung geplant, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen an den Behandlungskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Beide Partner sind mind. 25 Jahre alt.
- Die Frau darf nicht älter sein als 39 Jahre.
- Der Mann darf nicht älter sein als 49 Jahre.
- Die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein.
- Die Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung muss attestiert sein.
- Es dürfen ausschließlich die Ei- und Samenzellen dieses Paares verwendet werden und vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gewährt die gesetzliche Krankenkasse Zuschüsse für folgende Behandlungen:
- 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau
- 3 Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau
- 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
- 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder
- 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung erst beginnen kann, wenn der Behandlungs- und Kostenplan bei der Krankenversicherung eingereicht und bewilligt worden ist.
Wenn Sie privat versichert sind
Da in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich Individualverträge abgeschlossen werden, kann der Leistungsumfang variieren. Klären Sie daher die Möglichkeiten der Kostenübernahme frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Ein unerfüllter Kinderwunsch wird schnell zum alles bestimmenden Thema in der Partnerschaft. Bleiben im Laufe der Zeit dann noch mehrere Kinderwunschbehandlungen erfolglos, sind Beziehungskrisen vorprogrammiert. Wird die seelische Belastung zu groß, kann das bis zum Beziehungsbruch führen. Eine psychosoziale Beratung kann dazu beitragen, die Zeit gemeinsam gut zu meistern. Gerade vor, während und nach der Kinderwunschbehandlung kann eine begleitende Beratung entlastend wirken. Die Kinderwunschberatung wird in reproduktionsmedizinischen Zentren und von Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten. Die Kosten für die reguläre Kassenleistung übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung.
Über den Beratungsstellenfinder auf dem Portal familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA finden Sie mit wenigen Klicks eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.
Das Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD) unterstützt Frauen und Männer mit Kinderwunsch bei der Vermittlung einer psychosozialen Beratung.