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Familienportal.NRW
Familien. Eltern. Kinder.
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.
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Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
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Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
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Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder mehr Mehrlingen ankündigt, stehen die Eltern schon bald vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt: Gerade zu Beginn steigen die Ausgaben sprunghaft an, denn die Anschaffungen für die Babyausstattung vervielfachen sich. Hier will die Zahlung von Mehrlingsgeld kinderreiche Familie besonders unterstützen.
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