Damit der Wiedereinstieg gelingt: Was können Unternehmen tun?
Nach einer Auszeit zurück am Platz: Anpassungen in ihrem Arbeitsumfeld machen es Rückkehrerinnen und Rückkehrern nach der Elternzeit oder einer längeren Erkrankung leichter, sich wieder einzugliedern. Sei es eine höhere Flexibilität, um das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der Betreuung abholen zu können oder der Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten: Für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger sowie Unternehmen bieten sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten an, um den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht werden zu können.
Seit dem 1. Januar 2019 können Angestellte die sogenannte „Brückenteilzeit“ beantragen und für einen festgelegten Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Teilzeit tätig sein. Anschließend kehren sie automatisch zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurück. Für die Beantragung der Brückenteilzeit müssen keine bestimmten Gründe angegeben werden. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind: Zum Beispiel muss das Unternehmen in der Regel mehr als 45 Mitarbeitende beschäftigen und das eigene Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. Wenden Sie das Brückenteilzeitmodell an, haben Ihre Mitarbeitenden die Garantie, dass sie nach Ablauf des festgelegten Zeitraums wieder auf die vorherige Stundenzahl aufstocken können. Währenddessen haben sie jedoch keinen Anspruch auf eine Verlängerung, Verkürzung oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Dies bietet sowohl Ihnen als auch den Angestellten Planungssicherheit. Eine einvernehmliche Änderung der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Ferner sieht das Gesetz für eine erneute Beantragung je nach Sachlage unterschiedliche Fristen vor.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitszeit reduzieren können. Die Brückenteilzeit ist dabei nur eine Möglichkeit von vielen. Neben der klassischen Arbeitszeitreduzierung von einzelnen Stunden täglich oder ganzen Tagen in der Woche ist zum Beispiel auch Jobsharing denkbar. Dabei teilen sich zwei oder mehrere Mitarbeitende eine Vollzeitstelle. Sie können dann untereinander absprechen, zu welchen Zeiten sie arbeiten und welche Aufgaben sie jeweils übernehmen, um gemeinsam das gesamte Arbeitspensum zu erfüllen. Welches Modell zum Unternehmen und den Angestellen passt, finden Sie am besten im gemeinsamen Gespräch heraus.
Bei der Herausforderung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach dem Wiedereinstieg zu meistern, aber auch im regulären Berufsalltag, spielen die Kinderkrankentage eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen Eltern, ihre Kinder im Krankheitsfall oder bei Schließung von Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen zu Hause zu betreuen. Die aktuellen Regelungen zu den Kinderkrankentagen finden Sie im Artikel “Krankes Kind – Was nun?” hier auf dem Familienportal.NRW.
Wer nach einer Auszeit wieder in das Arbeitsleben zurückkehrt, steht vor einigen Herausforderungen: Die Anforderungen an die Stelle haben sich geändert, das Unternehmen hat sich weiterentwickelt oder neue Tools kommen im Arbeitsalltag zum Einsatz. Wie können Unternehmen den Wiedereinstig gut begleiten? Unternehmen sind im Wettkampf um Fachkräfte gut beraten, wenn sie wiedereinstiegsfreundliche Strukturen etablieren. Folgende Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle:
In der heutigen Zeit ist Flexibilität ein wichtiger Aspekt, der ein Unternehmen für Arbeitnehmende attraktiv macht. Die Möglichkeit, den Berufsalltag individuell und bedarfsgerecht zu gestalten und in Kombination mit den rechtlichen Möglichkeiten kurzfristig auf Betreuungsbedarfe reagieren zu können, erleichtert den Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren für die Brückenteilzeit finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ausführliche Informationen zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bietet Vorträge, Workshops und Beratung für Unternehmen zu verschiedenen Vereinbarkeits-Themenschwerpunkten an.