Das hängt davon ab, wie Sie Ihr Einkommen nachweisen. Wenn Sie Ihr Einkommen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachweisen, gilt das sogenannte "Zufluss-Prinzip". Das bedeutet: Einnahmen werden bei Zahlungs-Eingang berücksichtigt. Wenn die Zahlung eingeht, während Sie Elterngeld bekommen, wird die Zahlung teilweise auf das Elterngeld angerechnet. Es spielt keine Rolle, wann Sie die Leistung erbracht haben, für die die Zahlung ist.
Wenn Sie Ihr Einkommen mit einer Bilanz nachweisen, gilt das sogenannte "Realisations-Prinzip". Beim Realisations-Prinzip werden Einnahmen zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, an dem der Gewinn entstanden ist. Das ist zum Beispiel bei Leistungen der Zeitpunkt, an dem Sie die Leistung erbracht haben und Ihnen die Zahlung deswegen zusteht. Wenn Sie die Leistung erbracht haben, bevor sie Elterngeld beziehen, wird die Zahlung nicht auf das Elterngeld angerechnet. Hier spielt es keine Rolle, wann die Zahlung bei Ihnen eingeht.