Elterngeld planen
Mit der Planung des Elterngeldes können Sie schon vor der Geburt beginnen
Das Elterngeld eröffnet Elternpaaren verschiedene Möglichkeiten, ihr Familienleben zu organisieren. Wie unterscheiden sich die Elterngeld-Varianten? Wie können Sie die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen? Können Sie Partnerschaftsbonusmonate bekommen? Hier finden Sie alles Wichtige, um zu planen, wann Sie Ihr Elterngeld bekommen – und was Sie tun können, wenn sich Ihre Pläne später ändern.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in den drei Varianten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können Sie miteinander kombinieren.
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Basiselterngeld
Das Basiselterngeld können Sie für 12 Monate bekommen. Wenn beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen, verlängert sich die Zahlung um zwei Monate. Insgesamt gibt es dann 14 Monate Basiselterngeld. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. Wenn Ihr Kind sehr früh geboren wurde, können Sie länger Basiselterngeld bekommen.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Sie bekommen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes bekommen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate nutzen.
Beispiel: Die Mutter beantragt Elterngeld für die Monate 1-7, der Vater für die Monate 8-14.Sie können in Teilzeit arbeiten, während Sie Basiselterngeld erhalten. Aber höchstens 32 Stunden pro Woche.
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Elterngeld Plus
Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann es sich lohnen, statt 1 Monat Basiselterngeld 2 Monate Elterngeld Plus zu nehmen. Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen: Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche Elterngeld Plus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen. Dadurch bekommen Sie insgesamt mehr Elterngeld.
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Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, haben sie Anspruch auf bis zu vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
Den Partnerschaftsbonus können Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende bekommen den vollen Partnerschaftsbonus.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat des Kindes durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten.
Wie können wir Elterngeld-Monate untereinander aufteilen?
Die Elterngeld-Monate stehen Ihnen als Elternpaar gemeinsam zu. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen wann Elterngeld bekommt. Sie können das Elterngeld nacheinander beziehen oder - unter gewissen Voraussetzungen - auch gleichzeitig. Und jeder Elternteil kann für sich für jeden Lebensmonat entscheiden, ob er oder sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen will.
Die Lebensmonate gehen von der Geburt Ihres Kindes aus. Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.
Bitte beachten Sie aber:
- Wenn Sie beide Elterngeld bekommen möchten, muss jeder von Ihnen für mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen.
- Wenn Sie und der andere Elternteil gleichzeitig Basiselterngeld beziehen möchten, informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Können wir gleichzeitig Elterngeld beziehen?".
- In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt die Mutter meistens Mutterschaftsleistungen. Dann gelten diese Monate bei ihr automatisch als Monate mit Basiselterngeld. Diese Monate sollten Sie auf jeden Fall beantragen. Basiselterngeld können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Elterngeld Plus ist auch danach noch möglich.
- Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrechen. Das heißt: Wenn Sie ab dem 15. Lebensmonat weiter Elterngeld bekommen möchten, muss ab dann immer mindestens einer von Ihnen Elterngeld Plus beziehen.
- Für besonders früh geborene Kinder gelten besondere Regeln.
- Die Partnerschaftsbonusmonate können Sie für bis zu 4 zusammenhängende Lebensmonate nehmen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wie können wir Partnerschaftsbonusmonate bekommen?“.
Eine gute Hilfestellung zur Planung der Elterngeld-Monate ist der Elterngeld-Rechner mit Planer des Bundesfamilienministeriums.
Können wir gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Beide Elternteile können Basiselterngeld für einen Monat parallel beziehen. Der gemeinsame Elterngeld-Monat kann allerdings nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes genommen werden. Damit können beide Elternteile beispielsweise im Geburtsmonat parallel Basiselterngeld beziehen und sich zusammen um die Betreuung ihres Neugeborenen kümmern.
Wenn Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das Elterngeld Plus entscheiden. Mit dieser Änderung soll die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zwischen den Elternteilen gefördert werden.
Beispiele:
- Die Mutter nimmt vom 1. bis 7. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 4. Lebensmonat und vom 8. bis 13. Lebensmonat Basiselterngeld -> zulässig, weil nur ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird.

- Die Mutter nimmt im 1. bis 10. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 4. bis 5. und 11. bis 12. Lebensmonat Basiselterngeld -> nicht zulässig, weil mehr als ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird.

- Die Mutter nimmt im 4. und 5. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 4. Lebensmonat Basiselterngeld und im 5. Lebensmonat Elterngeld Plus -> zulässig, weil nur ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird.
- Die Mutter nimmt im 4. und 13. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 13. und 14. Lebensmonat Basiselterngeld -> nicht zulässig, weil nach dem 12. Lebensmonat Basiselterngeld nicht mehr gemeinsam bezogen werden kann.
Die Regelung gilt jedoch nicht für Frühchen und Mehrlingsgeburten. Um die besonderen Belastungen aufzufangen, können Eltern von Frühchen und Mehrlingsgeburten auch weiterhin ohne Einschränkungen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Gleiches gilt für Eltern eines Neugeborenen, bei dem ein Arzt eine Schwerbehinderung feststellt und für Eltern, die bereits ein schwerbehindertes Kind haben, das beim Geschwisterbonus berücksichtigt wird.
Was hat es mit den „Vätermonaten“ auf sich?
Beantragen beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elterngeld, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Diese zusätzlichen zwei Monate werden manchmal „Vätermonate“ oder „Partnermonate“ genannt. Wichtig: Väter haben viel mehr Möglichkeiten, als sich auf diese beiden Monate zu beschränken. Hier einige Beispiele:
- Aufteilung zu gleichen Teilen: Die Mutter beantragt Basiselterngeld für die Monate 1-7, der Vater für die Monate 8-14.
- Längere Auszeit für den Vater: Die Mutter beantragt Basiselterngeld für die Monate 1-3, der Vater für die Monate 1 und 4-13.
- Früher Wiedereinstieg für beide Eltern: Die Mutter beantragt Basiselterngeld für die Monate 1 bis 3. Der Vater beantragt Basiselterngeld für Monat 1. Von Monat 4 bis Monat 8 nehmen beide Elterngeld Plus. Diese Variante hat zum Beispiel dann Vorteile, wenn beide Eltern ab Monat 4 wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen möchten.

Wie können wir den Partnerschaftsbonus bekommen?
Sie können zwei, drei oder vier zusammenhängende Partnerschaftsbonusmonate beantragen. In dieser Zeit müssen beide Elternteile pro Woche zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.
Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn nur Sie in diesem Umfang Teilzeit arbeiten.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle. Die Kontaktdaten Ihrer Elterngeldstelle können Sie auf der Seite Elterngeld nachschauen.
Müssen wir unsere Anträge gleichzeitig stellen?
Nein, das ist normalerweise nicht nötig.
Ausnahme: Gleichzeitig müssen Sie den Antrag nur dann stellen, wenn Sie Elterngeld online beantragen und Partnerschaftsbonusmonate nehmen möchten.
Bitte achten Sie darauf, die Anträge rechtzeitig zu stellen. Denn rückwirkend wird Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate gezahlt.
Kann ich den Antrag später noch ändern?
Ja, das ist möglich. Am besten beantragen Sie die Änderungen, bevor die Lebensmonate beginnen, die Sie ändern möchten. Denn für nachträgliche Änderungen gibt es Einschränkungen:
- Lebensmonate, für die das Elterngeld schon ausgezahlt wurde, können nicht mehr geändert werden – mit einer Ausnahme: Wenn Elterngeld Plus ausgezahlt wurde und Sie stattdessen nun lieber Basiselterngeld wollen, ist das noch möglich.
- Rückwirkend können Sie die letzten 3 Lebensmonate ändern lassen.
- Nach dem Ende des Bezugszeitraums sind gar keine Änderungen mehr möglich.
Für eine Änderung ist ein formloses Schreiben ausreichend. Eine Begründung ist nicht nötig. Das Schreiben muss von allen unterschrieben sein, die auch den ursprünglichen Elterngeld-Antrag unterschrieben haben. Das sind meistens beide Elternteile. Das Schreiben schicken Sie an Ihre Elterngeldstelle.
Wie kann ich den Antrag ändern lassen?
Bitte stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Antrag muss aber von allen unterschrieben werden, die auch den ursprünglichen Elterngeld-Antrag unterschrieben haben, also meistens von beiden Elternteilen.