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Bildungs- und Teilhabepaket

Extrageld für Bildung und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick

Texte mis à jour pour la dernière fois: 2024-11-19

Einfach erklärt Ermöglichen Sie Ihrem Kind das Mitmachen!

Ihr Kind möchte Gitarre spielen lernen oder zum Ballettunterricht? Im kommenden Schulhalbjahr steht eine mehrtägige Klassenfahrt an, und Sie wissen nicht, woher das Geld für die Eigenbeteiligung kommen soll? In Mathe oder Englisch sind Wissenslücken entstanden und Ihr Kind benötigt eine Lernförderung, um die Lernziele zu erreichen?  

Genau dafür sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket da. Das Extrageld sorgt dafür, dass Bildung und gemeinschaftliche Erfahrungen für alle zugänglich werden und Ihr Kind aufgrund finanzieller Engpässe nicht ausgeschlossen wird. Ihr Kind hat es verdient, überall dabei zu sein und seine Talente zu entwickeln. Zögern Sie also nicht, diese Unterstützung anzunehmen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.  
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie in unserem Erklärfilm.

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Welche Förderungen gibt es? Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn Ihre Familie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um Schulmaterial, Nachhilfe sowie gemeinsame Aktivitäten mit Gleichaltrigen zu bezahlen.   

Gefördert werden:

  • Schulmaterial
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und 1. Februar einen Betrag für Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte). Die Höhe des Betrages wird regelmäßig geprüft und angepasst.
  • Klassenfahrten und Ausflüge
    Für die Teilnahme an Ausflügen und ein- oder mehrtägigen Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen oder im Rahmen von Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen können die vollen Kosten (ohne Taschengeld) übernommen werden. Dazu zählen z.B. Skifreizeit und Schüleraustausch.
  • Schülermonatsticket
    Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Transport nicht durch Dritte, wie bspw. durch den Schulträger, übernommen wird.
  • Nachhilfe  
    Als Ergänzung zum Schulunterricht können Schülerinnen und Schüler eine geeignete Lernförderung erhalten, um die Lernziele zu erreichen. Das kann schon notwendig sein, bevor die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z. B. durch das Jugendamt, bestehen.
  • Mittagessen  
    Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita oder Schule bekommt ihr Kind kostenfrei. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.
  • Sport, Kultur und Freizeit 
    Für das Mitmachen am sozialen und kulturellen Leben stehen Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 15 Euro monatlich zur Verfügung. Werden die Leistungen in einem oder mehreren Monaten nicht abgerufen, werden sie als Budget zusammengefasst und können gesammelt ausgezahlt werden. Hierbei werden Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), angeleitete kulturelle Aktivitäten (z. B. Museumsbesuche) sowie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten übernommen. Die Freizeitaktivitäten müssen durch bspw. einen Träger organisiert und angeleitet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Ausstattung für die Teilnahme an den Aktivitäten erstattet zu bekommen – z. B. Fußballschuhe, wenn das Kind in einem Fußballverein angemeldet ist.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung? Jetzt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ist für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen ein gesonderter Antrag notwendig.  

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer örtlichen Anlaufstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail. 

Damit wir Ihnen die für Sie passende Anlaufstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort an und wählen Sie aus, welche Leistung Sie empfangen. 

Saisissez le code postal ou la ville

Qu'est-ce qui s'applique à vous ?

Veuillez sélectionner au moins une catégorie et indiquer un code postal/une ville.
Si vous ne bénéficiez d'aucune des prestations mentionnées, vous n'avez pas droit aux prestations du paquet éducation et participation.

Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Nachweise über die Kosten der konkreten Maßnahme beifügen. 

Wenn Sie bereits Auslagen hatten, können Sie die zugehörigen Belege ebenfalls einreichen. Sollten Sie sich bei der Antragstellung durch jemanden vertreten lassen, so denken Sie bitte an eine entsprechende unterschriebene Vollmacht. 

Wenn Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist kein gesonderter Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich. Für die einzelnen Leistungen wie z. B. eine Klassenfahrt reichen Sie aber bitte die entsprechenden Nachweise ein. 

Wer wird unterstützt? Voraussetzungen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen. 

Außerdem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII bestehen, wenn Ihr Kind bzw. Sie als Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das örtliche Jobcenter.

Leistungen des Bildungspaketes werden in der Regel für Kinder bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Leistungen für die Teilnahme an Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Musikschule oder Sportverein) werden allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

TIPP
Es hat sich herausgestellt, dass viele Familien gar nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich daher, dies abzuklären. Sie können mit diesen Leistungen das Familieneinkommen ergänzen und zugleich Ihrem Kind den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erschließen. Nähere Informationen finden Sie zum Wohngeld auf den Seiten des Bauministeriums NRW und zum Kinderzuschlag hier auf dem Familienportal.NRW.

Was bekomme ich? Höhe der Teilhabe-Leistungen

  • Schulbedarfspaket
    Für den persönlichen Schulbedarf werden seit dem 1. Januar 2024 pro Kind und Schuljahr pauschal 195 Euro (130 Euro für das 1. Schulhalbjahr und 65 Euro für das 2. Schulhalbjahr) ausgezahlt.
  • Schul- und Kitaausflüge
    Bei Schul- und Kitaausflüge werden die tatsächlichen Kosten übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausfluges wird nicht erstattet.
  • Schülerbeförderung
    Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, sofern sie nicht von anderer Seite gewährt werden.
  • Lernförderung
    Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen, soweit diese angemessen sind.
  • Mittagsverpflegung
    Es werden die tatsächlichen Kosten ohne die Erhebung eines Eigenanteils übernommen.
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
    Es wird ein pauschaler Betrag von 15 Euro monatlich gewährt.

Wo gibt es weitere Informationen? 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket können Sie auch bei diesen Stellen erhalten:   

  • Schule: Wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes, um Unterstützung zu erhalten. Die Beratungslehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schulsozialarbeit können Auskunft geben und Sie bei der Antragstellung unterstützen.  
  • Kita: Wenden Sie sich an die Kita-Leitung oder die Gruppenleitung in der Kita Ihres Kindes. 
  • BuT-Beratung: Die BuT-Beratung hilft Ihnen bei der Beantragung. Kostenfrei, ohne Termin und in 5 Sprachen - per Telefon unter 030 5771 30040 oder auf but-beratung.de.

Häufige Fragen und Antworten

Ähnliche Leistungen

Weitere Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes bietet das Schulministerium NRW:

Mit dem Wohngeldrechner können Sie auf Basis Ihrer Angaben den unverbindlichen Wohngeldbetrag ermitteln: 

Zum Online-Antrag für Wohngeld geht es hier entlang: 

Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KIZ-Lotsen online prüfen: 

Hören Sie zum Thema "Kinderzuschlag" auch unseren Eltern-Podcast Familienbande hier auf dem Familienportal.NRW.

Broschüren Zum Download

Der Flyer Bildungs- und Teilhabepaket – herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW – enthält alle wichtigen Informationen auf einen Blick.