Bleibt eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg aus, steht zunächst eine ausführliche Diagnostik auf dem Plan, um mögliche Ursachen festzustellen. Die notwendigen medizinischen Untersuchungen werden sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung vollständig übernommen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind
Ist im Anschluss eine Kinderwunschbehandlung geplant, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen an den Behandlungskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Beide Partner sind mind. 25 Jahre alt.
- Die Frau darf nicht älter sein als 39 Jahre.
- Der Mann darf nicht älter sein als 49 Jahre.
- Die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein.
- Die Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung muss attestiert sein.
- Es dürfen ausschließlich die Ei- und Samenzellen dieses Paares verwendet werden und vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gewährt die gesetzliche Krankenkasse Zuschüsse für folgende Behandlungen:
- 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau
- 3 Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau
- 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
- 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder
- 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung erst beginnen kann, wenn der Behandlungs- und Kostenplan bei der Krankenversicherung eingereicht und bewilligt worden ist.
Wenn Sie privat versichert sind
Da in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich Individualverträge abgeschlossen werden, kann der Leistungsumfang variieren. Klären Sie daher die Möglichkeiten der Kostenübernahme frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab.