Was Eltern und Kinder zum Schulbetrieb wissen müssen
Es ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, dass möglichst viel Unterricht in den Schulen unter Einhaltung von Infektionsschutz und Hygieneregeln angeboten werden kann. Ziel ist, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten, das sich am besten in einem Regelbetrieb von Schule verwirklichen lässt.
Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz werden der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend angepasst. Gesetzliche Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung.
Alle aktuellen Informationen zum angepassten Schulbetrieb erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW.
In der aktuellen Pandemiesituation bleiben die früheren regelmäßigen Schultestungen entbehrlich. Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen, soweit das Infekti¬onsgeschehen nicht die Einführung einer Maskenpflicht erfordert. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich anlassbezogen und auf freiwilliger Basis zu Hause zu testen, wenn sie Erkältungssymptome haben. Bei schweren Symptomen sollten sie zuhause bleiben, selbst bei Vorliegen eines negativen Antigentests.
Ein freiwilliger Test ist in folgenden Fällen angezeigt:
In den Schulen in NRW gilt die Testpflicht. Der Zugang zum Schulgebäude ist nur geimpften, nachweislich genesenen und getesteten Personen gestattet. Ausführliche Informationen zur Testpflicht und Anleitungen zum Einsatz von Selbsttests hat das Schulministerium NRW zusammengestellt.