Meine Anträge
Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.
Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben und es sich dabei um eine schwache Adoption handelt, können Sie diese in eine Adoption nach deutschem Recht umwandeln lassen. Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines nach deutschem Recht angenommenen Kindes.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Adoptions-Vermittlungsstellen in Deutschland befinden sich entweder in staatlicher oder freier Trägerschaft. Freie Vermittlungsstellen müssen staatlich anerkannt sein. Ihre Adoptions-Vermittlungsstelle berät und begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten. Hier erhalten Sie die wesentlichen Informationen.
Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Volljährige dies beim zuständigen Familiengericht beantragen.
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen.
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie einen Bibliotheksausweis ausgehändigt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben: alle Informationen auf einen Blick
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen. Damit wird Familien in finanziell schwierigen Situationen ermöglicht, einen gemeinsamen Familienurlaub zu verbringen.
Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen bieten Familien mit Kindern einen Familienpass oder eine Familienkarte an. Diese unterstützen Familien bei der Nutzung von Freizeitangeboten und über Rabatte beim Einkauf vor Ort. Der Familienpass oder die Familienkarte müssen beantragt werden.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Eine Fehlgeburt oder Totgeburt ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Eltern. Sie können die Fehlgeburt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, melden und eine Bescheinigung darüber erhalten.
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die ganze Familie. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen können sich Eltern unterstützen lassen – zum Beispiel wenn Sie Informationen und Beratung zu Themen rund um Kind und Familie wünschen oder konkrete Hilfe und Entlastung benötigen.
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Hebammen sind wertvolle Begleiterinnen in der Schwangerschaft und während des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannte „Hilfe für junge Volljährige“ vom Jugendamt.
Hilfen zur Erziehung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Hilfeformen, wenn Eltern oder andere Sorgeberechtigte Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes brauchen. Die Hilfsangebote orientieren sich am Wohl und den Bedarfen des Kindes oder Jugendlichen und müssen beantragt werden.
Sie wollen ihr Kind bei einer Kita anmelden? Ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson. Informieren Sie sich möglichst früh bei Ihrem Jugendamt vor Ort, der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes? Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob Elternbeiträge anfallen, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt.
Kindergeld erhalten alle Eltern. Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern, damit sie ihre Kinder gut versorgen können. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
Wenn Sie nach ärztlicher Feststellung nicht auf natürlichem Weg schwanger werden können und eine künstliche Befruchtung geeignet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, durch das die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Deswegen bekommen Eltern von Mehrlingen zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen, die eine musikalische Grundbildung vermitteln und eine breite Palette an musikalischen Fähigkeiten fördern.
In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet haben, können Sie anstelle des gemeinsamen Familiennamens wieder Ihren Geburtsnamen annehmen.
Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren? Dann können Sie bei dem Amts- oder Familiengericht, bei dem Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt wurde, eine neue beglaubigte Abschrift beantragen. Nur dieses Gericht verwahrt das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen beim Jugendamt Ihres Wohnorts abgeben.
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Sie können Ihren Vornamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, die selbst in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen. Hier erfahren Sie, ob Sie Wohngeld bekommen können und wie Sie es beantragen.
Sie beziehen Wohngeld und Ihr Gesamteinkommen, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder hat sich erhöht – dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation seit dem Erstantrag nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.