Meine Anträge

Hier finden Sie auf einen Blick viele der vielfältigen Verwaltungsleistungen für Familien in Nordrhein-Westfalen. Zu jeder Leistung können Sie sich die wichtigsten Informationen anzeigen lassen und erfahren, wie Sie die Leistung beantragen können. Wenn die Leistung online beantragt werden kann, finden Sie hier auch den Zugang zum digitalen Antrag. Dieses Angebot wird permanent weiter ausgebaut.

Trennung mit Kind
Beratung & Unterstützung

Beistandschaft

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Online-Antrag teilweise möglich
Trennung mit Kind

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

Online-Antrag teilweise möglich
Ehe & Partnerschaft
Urkunden & Erklärungen

Eheurkunde

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Finanzielle Leistungen

Elterngeld

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Online-Antrag möglich
Trennung mit Kind

Frühe Hilfen

Diese Angebote richten sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und besonders auch an Familien in Belastungssituationen. Sie dienen der frühen Unterstützung.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt

Geburtsanzeige

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt

Geburtsanzeige - Hausgeburt

Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt

Geburtsanzeige - Zertifikat Fehlgeburt

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Urkunden & Erklärungen

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes. 

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Beratung & Unterstützung

Hebammenhilfe

(Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Kein Antrag erforderlich
Kinderbetreuung

Kinderbetreuung - Anmeldung

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Online-Antrag teilweise möglich
Kinderbetreuung

Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes? Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob Elternbeiträge anfallen, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. 

Online-Antrag teilweise möglich
Kinderbetreuung
Finanzielle Leistungen

Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Finanzielle Leistungen

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern Kindergeld bekommen. In besonderen Fällen ist eine Auszahlung an das Kind selbst möglich.

Online-Antrag möglich
Finanzielle Leistungen

Kinderzuschlag

Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

Online-Antrag möglich
Ehe & Partnerschaft
Urkunden & Erklärungen

Lebenspartnerschaftsurkunde 

Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Finanzielle Leistungen

Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder weiteren Mehrlingen ankündigt, stehen Eltern vor besonderen Herausforderungen. Daher gelten für Eltern von Mehrlingen auch besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung durch die Zahlung von Mehrlingsgeld.

Kein Antrag erforderlich
Geburt
Urkunden & Erklärungen

Mutterschaftsanerkennung

Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.

Online-Antrag nicht möglich
Geburt
Finanzielle Leistungen

Mutterschaftsgeld

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten.

Online-Antrag teilweise möglich
Geburt
Urkunden & Erklärungen

Sorgeerklärung

Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

Online-Antrag teilweise möglich
Trennung mit Kind

Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Online-Antrag möglich
Geburt
Urkunden & Erklärungen

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.

Online-Antrag teilweise möglich