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Hilfreiche Tipps für den Umgang mit digitalen Medien

Kinder in digitalen Lebenswelten begleiten

Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Viele Kinder wachsen heute ganz selbstverständlich mit YouTube-Videos, Onlinespielen oder Social-Media-Apps auf. Kinder und Jugendliche trennen dabei nicht zwischen digitaler Welt und dem realen Leben. Für sie gehören beide zusammen. Das bringt Sie als Eltern in eine Doppelrolle: Einerseits wollen Sie Ihre Kinder fit machen im alltäglichen Umgang mit Medien, andererseits möchten Sie Ihren Nachwuchs vor möglichen Risiken im Netz schützen. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil heutiger Erziehung geworden.

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Medienkompetenz: Was ist das und wie vermitteln Sie sie Ihrem Kind?

Der digitale Raum bietet eine Vielzahl unterschiedlicher, persönlichkeitsfördernder Erfahrungswelten. Zur Entwicklung einer starken Persönlichkeit gehört es heute auch, die eigene Medienkompetenz auszubilden. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, Medien sinnvoll, sicher und verantwortungsbewusst zu nutzen. Es erfordert eine gewisse Souveränität, das Potenzial digitaler Angebote auszuschöpfen, ohne die hiermit verbundenen Risiken aus dem Blick zu verlieren. Diese Souveränität müssen sich auch viele Erwachsene selbst erst erarbeiten. Dazu gibt es ein reichhaltiges Materialangebot für Erziehungsberechtigte, Fachkräfte und junge Menschen, zum Beispiel auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) NRW e. V., der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW, der Initiative klicksafe und des Spieleratgebers NRW.


 

Welche Risiken sollten bei der Nutzung digitaler Medien beachtet werden?

Kinder zwischen 10 und 16 Jahren nutzen digitale Medien zu verschiedenen Zwecken: um sich zu informieren, mit Gleichaltrigen im Kontakt zu sein, sich die Zeit zu vertreiben, zu spielen oder Inspiration zu finden. Gerade in der Pandemie eigneten sie sich neue technische Kompetenzen an, da Bildung und Freizeit größtenteils in digitalen Medien stattfanden. Es ist wichtig, Heranwachsenden schon früh neben den vielen Vorteilen der digitalen Mediennutzung auch die möglichen Risiken aufzuzeigen. Hilfe von Erwachsenen ist erforderlich, wenn Kinder und Jugendliche

  • digitale Medien exzessiv nutzen,
  • digitale Gewalt erleben (Cybermobbing, bildliche Gewaltdarstellungen oder Hasskommentare),
  • mit Falschmeldungen oder Verschwörungserzählungen oder Extremismus konfrontiert werden,
  • Belästigung, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erleben (Cybergrooming),
  • gewollt oder ungewollt mit pornografischem Material konfrontiert werden, 
  • erleben, dass eigene intime Bilder oder Videos mit oder ohne ihre Zustimmung verschickt werden.

Digitale Gewalt beeinträchtigt die psychische Integrität von Kindern und Jugendlichen nachhaltig. Sie als Bezugsperson helfen Ihrem Kind im Falle einer Grenzverletzung in erster Linie, indem Sie das Gespräch mit ihm suchen und für seine ganz individuellen Bedürfnisse sensibel bleiben. 


 

Wie kann man möglichen Risiken vorbeugen?

Neben der Stärkung der Persönlichkeit kommt dem Schutz der Privatsphäre eine wichtige Rolle zu. Spätestens wenn Ihr Kind über ein eigenes Handy oder Tablet verfügt, sollten Sie sich um technische Maßnahmen zum Schutz kümmern. Sie können zum Beispiel die Geräteeinstellungen (iOS oder Android) anpassen, Privatsphäre-Einstellungen in einzelnen Apps vornehmen oder eine geeignete Kinderschutz-App installieren. So können Sie z. B. Bildschirmzeiten festlegen oder verhindern, dass Ihr Kind öffentlich etwas postet oder auf Kostenfallen hereinfällt. Mehr dazu finden Sie in den am Ende dieser Seite empfohlenen Materialien.


 

Welche Regeln für die Mediennutzung im Alltag können in der Familie besprochen werden?

Für die Nutzung von Medien brauchen Kinder und Jugendliche eine klare Orientierung. Am besten gelingt das, wenn Sie über Regeln zur Nutzung innerhalb der Familie kontinuierlich im Gespräch bleiben und eine angemessene Abwägung zwischen den persönlichkeitsfördernden Aspekten der Mediennutzung und den mit ihr verbundenen Risiken treffen.

Hier finden Sie einige Beispiele:

  • Für die Nutzung digitaler Medien wie Fernsehen, Computer, Handy oder Tablet vereinbaren Sie feste Zeiten und eine tägliche Höchstdauer. 
  • Besprechen Sie die Alterskennzeichnung von Filmen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Selbstkontrolle der Games-Branche (USK) für Computer- oder Onlinespiele und erlauben Sie ausschließlich die Nutzung altersgerechter Medien. 
  • Ausnahmen können nach Absprache erlaubt sein: zum Beispiel mehr Medienkonsum an Schlechtwettertagen.
  • Es gibt medienfreie Nachmittage und Familientage am Wochenende mit Sport- und Freizeitaktivitäten oder in der Natur. 
  • Die Teilnahme an Gewinnspielen, Bestellungen oder Downloads von (kostenpflichtigen) Inhalten erfolgt nicht ohne Rücksprache mit den Eltern.
  • Erlaubt ist eine Teilnahme nur an geprüften und an altersgerechten Chats, die mit den Eltern abgesprochen sind.
  • Persönliche Daten wie Passwörter werden nicht weitergegeben und es werden keine sensiblen Daten im Netz veröffentlicht (Adresse, Telefonnummer usw.).
  • Bei gemeinsamen Mahlzeiten wird das Handy nicht mit an den Tisch genommen. 
  • Eigene und fremde Inhalte, vor allem Fotos und Videos, werden überlegt und möglichst nur mit Vertrauenspersonen geteilt.

     

Wie bleiben Sie mit Ihrem Kind im Dialog?

Auch wenn Ihr Kind schon selbstständig im Netz unterwegs ist: Behalten Sie die Aktivitäten dennoch im Blick und sprechen Sie über das, was z. B. auf TikTok, bei YouTube oder WhatsApp passiert. Sensibilisieren Sie Ihr Kind für Falschmeldungen, Grenzverletzungen oder Diskriminierung im Netz und machen Sie klar, dass Übergriffe, Hass und Hetze strafbar sind. 

Und nicht zuletzt: Sie sind selbst Vorbild! Leben Sie das mediale Verhalten vor, das Sie sich bei Ihren Kindern wünschen, und bleiben Sie informiert über technische, inhaltliche und mediale Entwicklungen – die folgenden Linktipps helfen Ihnen dabei.


 

Weitere Informationen Links zum Weiterlesen

Jugendschutz.net recherchiert und ergreift Maßnahmen bei Jugendschutzverstößen und informiert über mögliche Risiken zu den o. g. Themen. Klick-Tipps und Materialien finden Sie hier auf dem gemeinsamen Internetportal von Bund und Ländern

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW informiert als Servicestelle zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Unter anderem stehen auf der Website viele Tipps zur Mediennutzung (mehrsprachig) zum Herunterladen bereit

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene testen und beurteilen im Rahmen eines landesgeförderten Medienprojekts aktuelle digitale Spiele und beurteilen diese kritisch. Die Ergebnisse sowie Hinweise zur Alterskennzeichnung finden Sie im Netz beim Spieleratgeber NRW

Der gemeinsame Elternratgeber der USK und der Stiftung Digitale Spielekultur gibt Tipps zum Umgang mit Computerspielen, zu geeigneten Angeboten sowie zur Nutzungsdauer auf der Internetseite der USK Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Die Landesanstalt für Medien NRW stellt ein Beratungsangebot für Medienfragen bereit. Auf der Online-Plattform ZEBRA können Bürgerinnen und Bürger ihre ganz individuellen Fragen stellen und erhalten schnell und unkompliziert Antworten und Hilfestellungen

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz unterhält eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien. Auf dem Online-Portal finden Sie eine Liste mit medienpädagogisch empfehlenswerten Links und Tipps

Die Broschüre „Gutes Aufwachsen mit Medien“ des Bundesfamilienministeriums hilft durch den digitalen Dschungel und vermittelt Medienkompetenz. Sie enthält eine Übersicht geprüfter Online-Angebote für verschiedene Altersstufen

Die Seite www.ins-netz-gehen.de richtet sich an Jugendliche und leitet zu einem bewussten Umgang mit digitalen Medien an

Unter www.netz-regeln.de finden Sie eine Vorlage zur Vereinbarung von Regeln zur Mediennutzung zum Ausdrucken.

Auf dem Informationsportal klicksafe stehen Ihnen eine Vielzahl aktueller Informationen und praktische Tipps zu digitalen Diensten und Themen (auch mehrsprachig) zur Verfügung