Lebenspartnerschaftsurkunde
Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Jetzt beantragen
Ort angebenEinfach erklärt
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartner begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können neben der Lebenspartnerschaftsurkunde Auch einen beglaubigten Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister erhalten. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebensparterschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Das ist noch wichtig
Ändern sich die personenstands¬rechtlichen Daten der Lebenspartner, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Anspruch prüfen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Wer kann eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen (Mindestalter 16 Jahre)?
- die Lebenspartner, auf die sich die Urkunde bezieht
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Das brauche ich
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
So lange dauert es
Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 2 bis 5 Tage.
Diese Kosten entstehen
So kann ich bezahlen
Bei Persönlicher Beantragung:
- Barzahlung
- EC-Karte
Bei schriftlicher Beantragung:
- Überweisung