Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Persönliche Beantragung:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs, wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Zuständig für die Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ist das für die Eintragung der Lebenspartnerschaft zuständige Standesamt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartner begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können neben der Lebenspartnerschaftsurkunde Auch einen beglaubigten Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister erhalten. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Ändern sich die personenstands¬rechtlichen Daten der Lebenspartner, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Wer kann eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen (Mindestalter 16 Jahre)?
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 2 bis 5 Tage.
Bei Persönlicher Beantragung:
Bei schriftlicher Beantragung: