Beitragsfrei mitversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung können der Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Sie müssen dann keine eigenen Beiträge für die Krankenkasse bezahlen. Das versicherte Mitglied muss der Krankenkasse die Angehörigen lediglich melden. Lesen Sie hier, wer kostenlos mit reinkommt.
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in vielen Fällen günstiger als die freiwillige private Krankenversicherung. Insbesondere dann, wenn ein Elternteil für die Kinderbetreuung beruflich zurücktritt und vorübergehend auf einen Teil der eigenen Einkünfte verzichtet. Auch während des Bezuges von Mutterschaftsgeld/Elterngeld bleibt die Mitgliedschaft in der GKV weiterhin erhalten (bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beitragsfrei und bei freiwillig Versicherten ist die betroffene Leistung beitragsfrei). Die Möglichkeit einer Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Dort müssen alle Familienangehörigen beitragspflichtig selbst versichert werden.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist möglich, wenn
Werden die obigen Bedingungen erfüllt, können Ehepartner/Ehepartnerinnen oder Lebenspartner/Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. In die Familienversicherung kommen rein:
Wer privat krankenversichert war und die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, kann wechseln. Die private Krankenversicherung muss von dem oder der Versicherten innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend gekündigt werden. Versicherte müssen ihrer privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen, aus der der Grund für die gesetzliche Versicherung hervorgeht.
Treffen die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr zu, sind die Betroffenen automatisch freiwillig weiter krankenversichert, müssen dann aber Beiträge bezahlen. Der oder die Versicherte kann jedoch seinen/ihren Austritt erklären, wenn er/sie die Krankenkasse wechseln möchte oder in eine private Krankenversicherung eintreten will.