Recht auf Ganztagsbetreuung

Mehr Zeit für die Förderung von Kindern im Grundschulalter

Text zuletzt aktualisiert: 11.05.2023

Der familienfreundliche Ganztag hat Vorteile für Kinder und Eltern

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassenjahrgang ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

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In NRW gibt es bereits zahlreiche Angebote

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen bereits jetzt die Möglichkeiten von Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Schule. Inzwischen gibt es an fast allen Schulen freiwillige Bildungs- und Betreuungsangebote, die inhaltlich und zeitlich über den verpflichtenden Unterricht hinausgehen. Im aktuellen Haushalt stehen Finanzmittel für 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Damit sind Plätze für über die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter abgedeckt. Aufgrund des hohen Bedarfs geht der Platzausbau weiter.

Wie funktioniert Ganztag?

Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird darauf angerechnet. Hausaufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern – so weit möglich –  in der Ganztagszeit gemacht werden.

Der Ganztag umfasst darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote. Die Angebote werden von der Schule in Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern organisiert. Bei der Gestaltung der Angebote können Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mitreden.

Welche Vorteile hat der Ganztag für Grundschulkinder und Eltern?

  • Der Ganztag macht erweiterte Bildungsangebote zum Beispiel zum sozialen Lernen in Ergänzung zum Unterricht. 
  • Der Ganztag bedeutet mehr Zeit für Ihr Kind, um auf der Grundlage von Begabungen und Bedürfnissen die individuelle und soziale Entwicklung im Rahmen der ganztägigen Bildung zu stärken.
  • Im Ganztag kann Ihr Kind über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden, weil auf das individuelle Lerntempo und die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes besser Rücksicht genommen werden kann.
  • Wenn alle Kinder am Ganztag teilnehmen, ist eine andere Rhythmisierung des Schultags möglich, z.B. ein Wechsel von Konzentrations- und Entspannungsphasen.
  • Der Ganztag verbessert die Teilhabechancen für alle. Alle Schülerinnen und Schüler haben mehr Möglichkeiten, an Sport- und kulturellen Angeboten teilzunehmen.
  • Der Ganztag macht das Lernen vielfältiger. Er bezieht außerschulische Lernorte mit ein, z.B. Museen, Betriebe, sowie die Kooperation mit außerschulischen Partnern wie Verbände, Vereine oder die Kinder- und Jugendhilfe.
  • Im Ganztag kann ein verstärkter Fokus gelegt werden auf Themen wie soziales Lernen und Demokratiebildung, zum Beispiel durch die Mitgestaltung des Schullebens.
  • Für Eltern bedeutet die verlässliche Betreuung in der Schule eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn die Betreuung im Ganztag erleichtert das Füllen von Betreuungslücken, die nach der Kita-Zeit entstehen können.

Wo finden wir Beratung und Hilfe?

Eine Ganztagsschule in Ihrer Nähe finden Sie über die Schuldatenbank des Schulministeriums NRW.

Grundlage für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist das Ganztagsförderungsgesetz.

Das Schulministerium NRW informiert auf seiner Website über den Ganztag und das Recht auf Ganztagsbetreuung.

Wenn Sie mehr über die Rahmenbedingungen im Ganztag erfahren möchten, schauen Sie gern auf der Internetseite der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW (SAG) vorbei unter: