Mehr Zeit für die Förderung von Kindern im Grundschulalter
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassenjahrgang ausgeweitet. Ab August 2029 hat dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen bereits jetzt die Möglichkeiten von Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Schule. Inzwischen gibt es an fast allen Schulen freiwillige Bildungs- und Betreuungsangebote, die inhaltlich und zeitlich über den verpflichtenden Unterricht hinausgehen. Im aktuellen Haushalt stehen Finanzmittel für 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Damit sind Plätze für über die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter abgedeckt. Aufgrund des hohen Bedarfs geht der Platzausbau weiter.
Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird darauf angerechnet. Hausaufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern – so weit möglich – in der Ganztagszeit gemacht werden.
Der Ganztag umfasst darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote. Die Angebote werden von der Schule in Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern organisiert. Bei der Gestaltung der Angebote können Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mitreden.
Eine Ganztagsschule in Ihrer Nähe finden Sie über die Schuldatenbank des Schulministeriums NRW.