Gesetze zur Kindertagesbetreuung
Vereinbarkeit kann ohne eine Kindertagesbetreuung nicht gelingen
Ohne eine gute Kinderbetreuung gibt es keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern haben daher einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kindertagesbetreuung ist Teil der öffentlichen Fürsorge. Damit haben im föderalen System sowohl Bund als auch Länder ein Gesetzgebungsrecht. Der Bund legt die übergreifenden Ziele und Standards fest. Die Länder regeln die Umsetzung auf der kommunalen Ebene.
Sozialgesetzbuch VIII: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Hier hat der Bund geregelt, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege haben, dass dafür bestimmte qualitative Standards gelten und dass die Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen sind.
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen
Das KiBiz ist das Kitagesetz für das Land NRW. Es regelt unter anderem, wie der Betreuungsbedarf zu ermitteln ist, welche Betreuungsformen es geben soll, welche Zuschüsse die Einrichtungen erhalten, wer unter welchen Voraussetzungen in der Kindertagesbetreuung tätig sein darf und welche qualitativen Standards gelten.
Wo finden wir Hilfe und Beratung?
Welche betrieblichen Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, erfahren Sie auf dem Portal Erfolgsfaktor Familie.
Tipps und Checklisten zum Aufbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Planung in Ihrem Unternehmen finden Sie auf dem Portal “Mittelstand und Familie”. Unter der Telefonnummer 0800 801007080 können Sie sich Montag bis Samstag kostenfrei Informationen einholen.
https://www.mittelstand-und-familie.de/kinderbetreuung/bedarfsanalyse