Gesetze zur Kindertagesbetreuung

Rechtlicher Rahmen für Vereinbarkeit und gesetzliche Pflicht

Text zuletzt aktualisiert: 22.02.2024

Vereinbarkeit kann ohne eine Kindertagesbetreuung nicht gelingen

Ohne eine gute Kinderbetreuung gibt es keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern haben daher einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen.

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Die Kindertagesbetreuung ist Teil der öffentlichen Fürsorge. Damit haben im föderalen System sowohl Bund als auch Länder ein Gesetzgebungsrecht. Der Bund legt die übergreifenden Ziele und Standards fest. Die Länder regeln die Umsetzung auf der kommunalen Ebene.

Sozialgesetzbuch VIII: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Hier hat der Bund geregelt, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege haben, dass dafür bestimmte qualitative Standards gelten und dass die Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen sind.  

Das Gesetz im Wortlaut

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen

Das KiBiz ist das Kitagesetz für das Land NRW. Es regelt unter anderem, wie der Betreuungsbedarf zu ermitteln ist, welche Betreuungsformen es geben soll, welche Zuschüsse die Einrichtungen erhalten, wer unter welchen Voraussetzungen in der Kindertagesbetreuung tätig sein darf und welche qualitativen Standards gelten.  

Das Gesetz im Wortlaut

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

Welche betrieblichen Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, erfahren Sie auf dem Portal Erfolgsfaktor Familie.

https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/vereinbarkeitsthemen/betriebliche-kinderbetreuung.

 

Tipps und Checklisten zum Aufbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Planung in Ihrem Unternehmen finden Sie auf dem Portal “Mittelstand und Familie”.  Unter der Telefonnummer 0800 801007080 können Sie sich Montag bis Samstag kostenfrei Informationen einholen.

https://www.mittelstand-und-familie.de/kinderbetreuung/bedarfsanalyse 

Wenn die Kindertagesbetreuung ausfällt, können Unternehmen unterstützen. Hier lesen Sie wie:

Weitere Informationen zu Kindertagesbetreuung und Kitas bietet folgende Internetseite:

Broschüren Zum Download

Im Praxisleitfaden “Unternehmen Kinderbetreuung” erhalten Sie Informationen und Umsetzungsempfehlungen zur Kinderbetreuung in Ihrem Unternehmen: