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Elterngeld 2024

Was ändert sich zum 1. April 2024? Antworten auf häufige Fragen. 

 

Was ändert sich beim Elterngeld?

Von den notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt ist auch das Elterngeld betroffen. Für Geburten ab 1. April 2024 stehen zwei Änderungen an: Zum einen werden die Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende gesenkt, zum anderen können Eltern nur noch einen Monat zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zu diesen Änderungen wissen müssen. 

 

 

Was ändert sich bei der Einkommensgrenze für das Elterngeld?

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, liegt zurzeit bei 300.000 Euro für Paare und bei 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese Grenze wird für Geburten ab 1. April 2024 abgesenkt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende.  

Ein Jahr später, zum 1. April 2025, sinkt die Grenze nochmals ab, und zwar auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro. 

Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr individuell zu versteuerndes Einkommen immer um einiges niedriger ist als Ihr tatsächliches Bruttogehalt! 

Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen?

Um Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zu ermitteln, können Sie von Ihrem Bruttogehalt folgende Beträge abziehen: 

 

Das zu versteuernde Einkommen ist daher immer niedriger als Ihr Bruttoeinkommen.  

Ihr individuell zu versteuerndes Einkommen wird durch das Finanzamt berechnet. Den Betrag finden Sie in Ihrer Steuererklärung. 

Ändert sich 2024 auch die Höhe des Elterngeldes?

Nein, weitere Einsparungen beim Elterngeld sind nicht geplant. Insbesondere die Mindest- und Höchstbeträge von 300 Euro beziehungsweise 1.800 Euro bleiben unverändert.

Was ändert sich bei der Aufteilung der Elterngeld-Monate?

Vorab: Auch zukünftig können Sie beim Basiselterngeld den Bezug von 12 Monaten auf 14 Monate aufstocken, wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner aufteilen.  

Bisher konnten Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Basiselterngeld ohne Einschränkung gleichzeitig in Anspruch nehmen.  

Das ändert sich für Geburten ab 1. April 2024: Künftig können beide Elternteile Basiselterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen, und auch dies nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Eine gemeinsame Betreuung des Neugeborenen durch beide Elternteile im Geburtsmonat bleibt damit weiterhin möglich.  

Wenn Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das ElterngeldPlus entscheiden.  Mit dieser Änderung soll die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zwischen den Elternteilen gefördert werden.  

Beispiele: 

  • Die Mutter nimmt im 4. und 5. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt ebenfalls im 4. Lebensmonat und 5. Lebensmonat Basiselterngeld -> nicht zulässig, weil mehr als ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird. 
  • Die Mutter nimmt im 4. und 5. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 4. Lebensmonat und 12. Lebensmonat Basiselterngeld -> zulässig, weil nur ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird. 
  • Die Mutter nimmt im 4. und 5. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 4. Lebensmonat Basiselterngeld und im 5. Lebensmonat ElterngeldPlus -> zulässig, weil nur ein Monat gemeinsam Basiselterngeld bezogen wird. 
  • Die Mutter nimmt im 4. und 13. Lebensmonat Basiselterngeld, der Vater nimmt im 13. und 14. Lebensmonat Basiselterngeld -> nicht zulässig, weil nach dem 12. Lebensmonat Basiselterngeld nicht mehr gemeinsam bezogen werden kann. 

Diese Änderung gilt jedoch nicht für Frühchen und Mehrlingsgeburten. Um die besonderen Belastungen aufzufangen, können Eltern von Frühchen und Mehrlingsgeburten auch weiterhin ohne Einschränkungen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Gleiches gilt für Eltern eines Neugeborenen, bei dem ein Arzt eine Schwerbehinderung feststellt und für Eltern, die bereits ein schwerbehindertes Kind haben, das beim Geschwisterbonus berücksichtigt wird. 

Ab wann treten die Änderungen in Kraft?

Die neuen Regelungen zur Absenkung der Einkommensgrenze auf 200.000 Euro sowie zum parallelen Bezug von Basiselterngeld gelten für alle Eltern, deren Kind am oder nach dem 1. April 2024 geboren wird.  

Die neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro gilt für alle, deren Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren wird.  

Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. März 2024 auf die Welt kommt, gilt die bisherige Regelung. 

Weitere Informationen zum Elterngeld

Antrag stellenElterngeld