Was ändert sich zum 1. April 2024? Antworten auf häufige Fragen.
Von den notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt ist auch das Elterngeld betroffen. Für Geburten ab 1. April 2024 stehen zwei Änderungen an: Zum einen werden die Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende gesenkt, zum anderen können Eltern nur noch einen Monat zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zu diesen Änderungen wissen müssen.
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, liegt zurzeit bei 300.000 Euro für Paare und bei 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese Grenze wird für Geburten ab 1. April 2024 abgesenkt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende.
Ein Jahr später, zum 1. April 2025, sinkt die Grenze nochmals ab, und zwar auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr individuell zu versteuerndes Einkommen immer um einiges niedriger ist als Ihr tatsächliches Bruttogehalt!
Um Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zu ermitteln, können Sie von Ihrem Bruttogehalt folgende Beträge abziehen:
Das zu versteuernde Einkommen ist daher immer niedriger als Ihr Bruttoeinkommen.
Ihr individuell zu versteuerndes Einkommen wird durch das Finanzamt berechnet. Den Betrag finden Sie in Ihrer Steuererklärung.
Nein, weitere Einsparungen beim Elterngeld sind nicht geplant. Insbesondere die Mindest- und Höchstbeträge von 300 Euro beziehungsweise 1.800 Euro bleiben unverändert.
Vorab: Auch zukünftig können Sie beim Basiselterngeld den Bezug von 12 Monaten auf 14 Monate aufstocken, wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner aufteilen.
Bisher konnten Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Basiselterngeld ohne Einschränkung gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Das ändert sich für Geburten ab 1. April 2024: Künftig können beide Elternteile Basiselterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen, und auch dies nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Eine gemeinsame Betreuung des Neugeborenen durch beide Elternteile im Geburtsmonat bleibt damit weiterhin möglich.
Wenn Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das ElterngeldPlus entscheiden. Mit dieser Änderung soll die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zwischen den Elternteilen gefördert werden.
Beispiele:
Diese Änderung gilt jedoch nicht für Frühchen und Mehrlingsgeburten. Um die besonderen Belastungen aufzufangen, können Eltern von Frühchen und Mehrlingsgeburten auch weiterhin ohne Einschränkungen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Gleiches gilt für Eltern eines Neugeborenen, bei dem ein Arzt eine Schwerbehinderung feststellt und für Eltern, die bereits ein schwerbehindertes Kind haben, das beim Geschwisterbonus berücksichtigt wird.
Die neuen Regelungen zur Absenkung der Einkommensgrenze auf 200.000 Euro sowie zum parallelen Bezug von Basiselterngeld gelten für alle Eltern, deren Kind am oder nach dem 1. April 2024 geboren wird.
Die neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro gilt für alle, deren Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren wird.
Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. März 2024 auf die Welt kommt, gilt die bisherige Regelung.
Alle Informationen zum Elterngeld auf einen Blick.
Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?
Was Sie zu den Anspruchsvoraussetzungen wissen müssen
Das sollten Sie wissen, um Ihr Elterngeld gut zu planen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Zeit, während der Sie Elterngeld bekommen.