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Familienleistungen für Adoptiveltern

Adoptiveltern haben Anspruch auf Familienleistungen

Welche Leistungen bekommen Adoptiveltern?

Adoptiveltern stehen viele staatliche Leistungen zu, unter anderem erhalten sie Kindergeld, Elterngeld und können Elternzeit nehmen. Auf dem Familienportal.NRW geben wir Ihnen einen Überblick über Ansprüche, Voraussetzungen und Antragsverfahren für Familienleistungen.

Elterngeld

Das Elterngeld ist ein Ausgleich für wegfallendes Einkommen, wenn sich Eltern nach der Geburt eines Kindes um die Pflege und Betreuung kümmern. Die Leistung ermöglicht es Eltern, in dieser wichtigen Phase Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Auch für Ihr Adoptivkind können Sie Elterngeld bekommen, und zwar bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Ein Anspruch besteht ab dem ersten Tag, an dem Sie das Kind in Ihre Familie bzw. Ihren Haushalt aufnehmen. Sie können damit Elterngeld schon während der Adoptionspflege bekommen, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Welche Elterngeldvarianten es gibt und wie Sie Elterngeld beantragen, erfahren Sie hier auf dem Familienportal.NRW.  

Elternzeit

Die Elternzeit erlaubt Müttern und Vätern eine berufliche Pause, um Zeit mit dem Kind zu verbringen und das Aufwachsen zu begleiten. Auch Adoptiveltern und Pflegeeltern steht stehen bis zu 3 Jahre Elternzeit zu. Es gelten die gleichen Regelungen wie für leibliche Kinder. Die Elternzeit kann genommen werden, sobald Sie das Kind in Ihrer Familie aufnehmen. Also auch schon während der Adoptionspflege, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Bei einer Auslandsadoption beginnt der Anspruch auf Elternzeit, sobald Ihnen das Adoptivkind übergeben wird. Die Reise in das Herkunftsland des Kindes zählt nicht als Elternzeit. Weitere wissenswerte Informationen rund um die Elternzeit finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.

Kindergeld

Adoptiveltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre adoptierten Kinder. Das Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes, aber die antragstellende Person muss mit dem adoptierten Kind in Deutschland leben. Sie haben ab dem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld,an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Das gilt also auch für Kinder, die sich in Adoptionspflege befinden und noch nicht adoptiert sind. Alle Informationen zum Kindergeld und zum Antragsverfahren sind hier auf dem Familienportal.NRW verfügbar.

Hebammenhilfe

Wenn Sie einen Säugling adoptieren, haben Sie als Adoptivmütter und -väter, wie leibliche Eltern auch, Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Die Hebamme begleitet die gesunde Entwicklung des Babys, beantwortet alle Fragen und unterstützt die Adoptiveltern beim Start ins gemeinsame Familienglück. Die meisten Krankenkassen übernehmen Kosten. Welche Kosten konkret getragen werden, unterscheidet sich von Krankenversicherung zu Krankenversicherung. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme abzuklären. Mehr Informationen zur Hebammenhilfe finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.

 

Krankenversicherung

Auch Adoptivkinder müssen krankenversichert sein – entweder als Mitglied in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Gesetzlich geregelt ist, in welcher Versicherungsgesellschaft das Kind mitversichert wird: Besteht ein Einkommensunterschied, dann wird das betroffene Kind in der Versicherung des Elternteils mitversichert, der das höhere Einkommen hat. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich versichert, kann das Kind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist, muss auch das Adoptivkind privat versichert werden. Erkundigen Sie sich für mehr Informationen direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. 

Wo finden wir Hilfe und Beratung? 

Adoptiveltern werden während der Adoptionspflegezeit eng von den Fachkräften der betreuenden Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines stabilen Eltern-Kind-Verhältnisses sowie bei Bedarf eine gezielte Förderung. Insbesondere dann, wenn es besondere Fürsorgebedürfnisse gibt. Die Vermittlungsstellen bieten Vorbereitungskurse, Seminare, Einzel- und Gesprächsgruppen sowie den Austausch mit anderen Adoptiveltern an. Auch in der Zeit nach der Adoption können sich Eltern jederzeit an die Fachkräfte wenden, wenn sie Fragen zu Beratungs- und Förderangeboten haben.
 

Weiter InformatioenZum Antrag

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist, nutzen Sie gern den Elterngeldrechner auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums.

Wissenswertes rund um die Elternzeit haben wir für Sie auf dieser Seite des Familienportal.NRW zusammengefasst.