Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Auf unserer Seite Hebammensuche finden Sie hilfreiche Informationen und Anlaufstellen.
Was ist die Hebammenhilfe?
Hebammenhilfe umfasst Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen im Bereich der Schwangerenvorsorge und -betreuung, der Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts sowie Leistungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Hebammenhilfe kann von jeder gesetzlich krankenversicherten Frau in Anspruch genommen werden.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.
Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?
Die Hebammenhilfe wird von einer staatlich geprüften Hebamme erbracht. Zu den Leistungen zählen u. a.
In der Schwangerschaft:
Während der Geburt: Geburtsbetreuung im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei einer Geburt im häuslichen Umfeld
In Wochenbett und Stillzeit:
Über die Stillzeit hinaus:
Für darüber hinausgehende Hilfeleistungen einer Hebamme ist ein ärztliches Rezept erforderlich.
Einzelne Krankenkassen erstatten weitere Hebammenleistungen ganz oder teilweise (z. B. PEKiP-Kurse etc.). Sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Bei Fragen zu den Leistungen der Hebammenhilfe wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Wie läuft die Hebammenhilfe ab?
Sie können sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden.
Nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte rechnet Ihre Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Es können jedoch nur Leistungen abgerechnet werden, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind.
Wann sollte ich mich um eine Hebamme kümmern?
Je nachdem, wofür Sie eine Hebamme suchen, können Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Schwangerschaft aktiv werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Familienportal NRW.
Wann habe ich Anspruch auf Hebammenhilfe?
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Für die Hebammenhilfe entstehen Ihnen keine Kosten.
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