Antidiskriminierungsstelle

Ein krankes Kind ist kein Kündigungsgrund

Text zuletzt aktualisiert: 03.05.2024

Wer im Beruf diskriminiert wird, hat Anspruch auf eine juristische Beratung

Nicht immer haben Vorgesetzte Verständnis für familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von kleinen Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Wer deswegen im Job benachteiligt wird, hat jetzt Anspruch auf ein neues Beratungsangebot. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert über die Rechte und vermittelt weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort.

Image

Diskriminierung im Job hat viele Gesichter

Es handelt sich nicht um Einzelfälle: Eine Mutter, die ihre Kündigung erhält, weil sie ausfällt, um ihr krankes Kind zuhause zu betreuen. Eine junge Frau, der Weiterbildungen verwehrt werden, weil sie in nächster Zeit schwanger werden und ausfallen könnte. Ein junger Vater, der Elternzeit nehmen möchte, und danach nur noch anspruchslose Aufgaben erhält, die nicht zu seiner Qualifikation passen und ihn unterfordern. Ein Angestellter, der seine Mutter pflegt und seine Arbeitszeit reduzieren möchte, aber aufgefordert wird, sich eine andere Stelle zu suchen.

Was sagt das Recht?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von sechs Merkmalen:  

  • Alter 
  • Behinderung
  • ethnische Herkunft oder aus rassistischen Gründen
  • Geschlecht 
  • sexuelle Identität  
  • Religion und Weltanschauung

Die Fürsorgeverantwortung ist bisher nicht gesetzlich geschützt. Verboten ist lediglich eine geschlechtsbedingte Benachteiligung. In Deutschland werden Benachteiligungen im Job aufgrund von Elternschaft oder Pflege von Angehörigen daher in vielen Fällen nicht als Diskriminierung anerkannt.

Betroffene müssen die Diskriminierung trotzdem nicht hinnehmen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet eine Beratung für Fürsorgeleistende an, auch für Väter und Menschen, die Ältere pflegen an. Wer sich wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme einer Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit benachteiligt fühlt, kann sich an die Servicestelle wenden.

Wie berät die Antidiskriminierungsstelle?

Das juristische Beratungsteam informiert Eltern und Pflegende über ihre Rechte und die Wege, diese geltend zu machen. Die Beratung kann eine anwaltliche Einzelfallberatung nicht ersetzen. Jedoch können Empfehlungen und weitere Unterstützungsangebote vor Ort vermittelt werden. Einen Überblick über die Beratungsstandards der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie auf der Internetseite nachlesen.

Wo finde ich Hilfe und Beratung?

Sie haben eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet? Das Beratungsteam im Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle bietet Ihnen gern eine rechtliche Einschätzung für Ihren Fall.

Informieren Sie sich über den rechtlichen Diskriminierungsschutz, die Lebensbereiche, in denen er gilt und darüber, wen er schützt, auf dem Portal der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.