Mutterschutz

Am Arbeits-, Studien- und Ausbildungsplatz sind schwangere Frauen besonders geschützt

Text zuletzt aktualisiert: 08.01.2025

Mutterschutz am Arbeits-, Studien- und Ausbildungsplatz

Um die Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihr Kind zu schützen, müssen Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Entbindung besondere Rücksicht nehmen. Ziel des Mutterschutzes sind die besondere Fürsorge für schwangere berufstätige Frauen am Arbeitsplatz und der Schutz von Müttern vor Benachteiligungen im Berufsleben. 

Der Mutterschutz ist geregelt im Mutterschutzgesetz

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Mutterschutz
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Wo finden wir Hilfe und Beratung?

  • Bei Fragen können Sie sich an Ihre örtliche Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Anlaufstellen in Ihrer Nähe finden Sie über unseren Familienlotsen hier auf dem Familienportal.NRW.
  • Die Arbeitsschutzverwaltung bietet eine telefonische Erstberatung an. Auf der Internetseite können Sie auch die zuständige Bezirksregierung finden.
  • Die IHK in NRW bietet ebenfalls Beratungen zum Mutterschutz an.
  • Bei KomNet des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung  NRW finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mutterschutz und können individuelle Anfragen stellen.


Ausführliche Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen des Mutterschutzes: